Ergebnis 1 bis 20 von 20
  1. #1
    Deepsea Avatar von Viper
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    Elterngeld bei GmbH/AG Verkauf

    Werte Gemeinde,

    in der Diskussion mit meinem besten Freund ergab sich folgendes R-L-X Szenario, 5 min Googeln brachte verschiedene Ergebnisse ohne einheitliche Lösung.

    Freund Markus, verheiratet mit Marianne, beide Mitte Dreißig und jeweils im Angestelltenverhältnis tätig. Gemeinsamens, sozialversicherungspflichtiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ca. 200.000,- €; keine sonstigen Einkünfte.

    Marianne, schwanger, mit erwartetem Geburtstermin Anfang Oktober 2022.

    Markus war bis zum Juli 2021 an der GmbH für die er arbeitet beteiligt; aber nicht Geschäftsführer. Durch den Verkauf bekam er für seinen Anteil 300.000,- € vor Steuer, ausgezahlt im September 2021 sowie eine nachträgliche Zahlung von 140.000,- € vor Steuer im Oktober 2021. Versteuert nach 60/40.

    Besteht Anspruch auf Elterngeld?

    Falls nein; basierend auf den genannten Zahlen.

    Besteht Anspruch auf Elterngeld wenn das Paar bei Geburt nicht mehr zusammenwohnt? (Hauptwohnsitz unterschiedlich wg. Projektarbeit von Markus)


    Wen muss man hier ansprechen; Stb? Ich versicherte Markus dass ich einen Ort kenne in dem ein solch gelagerter Fall sicherlich schonmal vorkam.

    Vorab danke für die Hilfe
    Gruß, Marius

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Reden wir vom gleichen Elterngeld?
    https://familienportal.de/familienpo...erngeld-124628
    There is no Exit, Sir.

  3. #3
    Deepsea Avatar von Viper
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    Gruß, Marius

  4. #4
    Freccione
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    1. Wer will Elterngeld beziehen?
    2. Wieso sollte kein Anspruch bestehen?
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  5. #5
    Deepsea Avatar von Viper
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    Themenstarter
    1. Die Ehefrau 12 Monate
    Markus 13&14 Monat

    2. https://www.wiwo.de/finanzen/steuern.../25592552.html

  6. #6
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Warum fragt Markus nicht einfach die Elterngeldstelle? Das sind die, die über den Anspruch entscheiden und ihn berechnen. Anspruch für die Mama seh ich schon, bei ihm könnte es vielleicht am abweichenden Hauptwohnsitz scheitern.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Ich glaube, dass das wurscht ist.
    Elter ist Elter. Wenn sogar getrennt lebende Eltern Elterngeld beziehen können, dann können doch auch räumlich getrennte Paare Elterngeld beziehen.
    Im schlechtesten Fall wird die Sache wie bei getrennten Paare betrachtet werden, würde ich sagen,
    https://familienportal.de/familienpo...rngeld--124692
    Sascha hat aber Recht. Einfach die entsprechende Stelle anfunken. Die sind sehr hilfreich.
    There is no Exit, Sir.

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Der Wohnsitz spielt keine rolle, solange in D versteuert wird.

    Deine Frage zielt auf die Grenze von 300k beim Elterngeld ab, richtig?
    Lieben Gruß René

  9. #9
    Deepsea Avatar von Viper
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    Zitat Zitat von Treo Beitrag anzeigen
    Der Wohnsitz spielt keine rolle, solange in D versteuert wird.

    Deine Frage zielt auf die Grenze von 300k beim Elterngeld ab, richtig?
    Ganz genau!

    Eine Website nannte dass das getrennte Leben dazu führen würde dass auch für die Bemessungsgrenze nur noch das Gehalt der letzten 12 Monate vor Geburt des erziehenden Elternteils herangezogen würde.

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Antrag stellen, Unterlagen beifügen und abwarten was passiert. Im Zweifel Einspruch/ Widerspruch gegen einen negativen Bescheid einlegen
    Es wären ja eh zwei Anträge für die Eltern fällig
    Lieben Gruß René

  11. #11
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Wenn Du drüber bist, ist es doch ohnehin egal. Das Elterngeld ist doch eh gedeckelt.

    und ja, wenn Deine Frau das Elterngeld beantragt, ist auch nur ihr eigenes Einkommen zu berücksichtigen.
    Langweile mich nicht mit Details

  12. #12
    Freccione
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    Puh…gute Frage…haben die Kinder früher bekommen daher hab ich mich mit dieser Einkommensdeckelung nicht beschäftigt.
    Gruß, Christian
    ------------------------------------------

  13. #13
    Mil-Sub
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    Ich bin da wirklich kein Crack, aber liegen hier nicht Mischeinkünfte bei Markus vor (nichtselbständige Arbeit und selbständige Arbeit), weil der Verkauf der Anteile wohl als gewerbliche Einkünfte eingestuft wird?

    Wenn dem so wäre, dann stellt sich ja auch die Frage, welcher Bemessungszeitraum fürs "Netto" herangezogen wird. Nichtselbständige Arbeit = 12 Monate vor Geburt vs. Selbständige Arbeit = zuletzt abgeschlossener Veranlagungszeitraum.

    Das mal als Gedankenanstoß für ein Gespräch mit der Elterngeldstelle. Bin da wirklich nicht drin und bin das nur kurz mal überflogen..

  14. #14
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Ich würde dort direkt anrufen.

    Als wir damals Elterngeld beantragt haben, waren sie auch sehr kooperativ mit der Beantwortung schwieriger Fragen.
    Langweile mich nicht mit Details

  15. #15
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Ja, so war es bei uns auch.
    There is no Exit, Sir.

  16. #16
    Deepsea Avatar von Viper
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    Ich würde dort direkt anrufen.

    Als wir damals Elterngeld beantragt haben, waren sie auch sehr kooperativ mit der Beantwortung schwieriger Fragen.
    Markus möchte da erstmal niemanden Scheu machen. An wen wendet man sich da? Stb? RA für Familienrecht?

    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    Wenn Du drüber bist, ist es doch ohnehin egal. Das Elterngeld ist doch eh gedeckelt.

    und ja, wenn Deine Frau das Elterngeld beantragt, ist auch nur ihr eigenes Einkommen zu berücksichtigen.
    Wenn man drüber ist als Ehepaar gibt es 0,- € für die Frau.
    Gruß, Marius

  17. #17
    Deepsea Avatar von Viper
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    Zitat Zitat von Masta_Ace Beitrag anzeigen
    Ich bin da wirklich kein Crack, aber liegen hier nicht Mischeinkünfte bei Markus vor (nichtselbständige Arbeit und selbständige Arbeit), weil der Verkauf der Anteile wohl als gewerbliche Einkünfte eingestuft wird?

    Wenn dem so wäre, dann stellt sich ja auch die Frage, welcher Bemessungszeitraum fürs "Netto" herangezogen wird. Nichtselbständige Arbeit = 12 Monate vor Geburt vs. Selbständige Arbeit = zuletzt abgeschlossener Veranlagungszeitraum.

    Das mal als Gedankenanstoß für ein Gespräch mit der Elterngeldstelle. Bin da wirklich nicht drin und bin das nur kurz mal überflogen..
    Die Ansicht hab ich aktuell auch. Da die Einkünfte aus Anteilsverkauf als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewertet werden, wird das Kalenderjahr 2021 herangezogen.
    Gruß, Marius

  18. #18
    Deepsea Avatar von Viper
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    Kurzes Update: Tatsächlich gibt's keinen müden Cent. Würde der Geburtstermin im Januar 2023 liegen hätte die Mutter Anspruch auf den Maximalsatz; so jedoch fallen beide auf Grund des einmaligen Zufluss in 2021 aus dem Elterngeld raus, da die Bemessunggrenze von 300.000,- € überschritten wurde. Das es sich dabei um einen einmaligen Vorfall handelt und dies auch in Zukunft nicht mehr passiert ist da ganz egal.
    Gruß, Marius

  19. #19
    Mil-Sub
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    Leider ja.

    Aber Hey, 300k sind doch auch was

  20. #20
    Yacht-Master Avatar von Compact
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    Ich bin gerade auch am Thema Elterngeld dran.

    Vorsicht, ein Stolperstein ist offenbar der Zeitraum des Elterngeldes.
    Dies wird nach den Lebensmonaten des Kindes gezahlt.
    Bsp: Das Kind kommt am 10.5. zur Welt; ich möchte vom 25.6. - 24.7. Elternzeit nehmen - dann rechnet die Elterngeldstelle mir die Zeit vom 10.5. - 24.6. als mindernd an. Besser ist es, den Zeitraum vom 10.5. - 9.6. zu wählen. (Quelle: https://www.vaeter-zeit.de/elterngel...ebensmonat.php)

    Finde ich total absurd. Gibt es noch mehr Erfahrungen oder Stolpersteine auf die man achten sollte?
    tbd.

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