Kurzes Update: Tatsächlich gibt's keinen müden Cent. Würde der Geburtstermin im Januar 2023 liegen hätte die Mutter Anspruch auf den Maximalsatz; so jedoch fallen beide auf Grund des einmaligen Zufluss in 2021 aus dem Elterngeld raus, da die Bemessunggrenze von 300.000,- € überschritten wurde. Das es sich dabei um einen einmaligen Vorfall handelt und dies auch in Zukunft nicht mehr passiert ist da ganz egal.