Kurzes Update: Tatsächlich gibt's keinen müden Cent. Würde der Geburtstermin im Januar 2023 liegen hätte die Mutter Anspruch auf den Maximalsatz; so jedoch fallen beide auf Grund des einmaligen Zufluss in 2021 aus dem Elterngeld raus, da die Bemessunggrenze von 300.000,- € überschritten wurde. Das es sich dabei um einen einmaligen Vorfall handelt und dies auch in Zukunft nicht mehr passiert ist da ganz egal.
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01.02.2022, 10:56 #1Yacht-Master
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Von preppyking im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 29.02.2008, 19:34




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