Nur wenn eine Gesellschaft gekauft hat, die börsenotiert ist. Wenn er privat von Stern gekauft hat, quasi PP bleibt Familienbetrieb von anderer Familie, dann nicht. Nur wenn es in der Schweiz ein UBO Register gibt, wo auch die UBOs von AGs oder Stiftungen eingetragen werden müssen, dann schon.

Aber: Das Blatt würde mich jetzt nicht wundern. Wenn Du unlimited funds hast und noch mit Sterns befreundet bist, dann sollte das schon gehen...