Hallo all,
die Aussage von Cartier mag ihrer Vorstellung nach so sein, aber in der Garantiezeit muß jedes Teil, das nicht verändert wurde ersetzt werden ebenso
besteht wahrscheinlich sogar eine Ersatzteillieferpflicht. Vielleicht wäre es rechtlich möglich es bei dem veränderten Gehäuse zu verweigern.
Einschicken und gleich klagen.
Während der Garantiezeit ist übrigens der Konzi mein Vertragspartner und ob der vom Hersteller Teile bekommt nur weil ich Brills draufgeklebt habe, geht mir am A.... vorbei. Über solche Klagen jubeln die Anwälte regelrecht.
Also kein Grund den Anbieter schlecht zu reden.
Gruß
Uwe
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Baum-Darstellung
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03.11.2005, 12:13 #18ehemaliges mitgliedGast
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