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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von alien27
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    Frage Leasingrückgabe Kfz

    Werte Mitinsassen,

    im Dezember endete mein erstes kfz Leasing (Firmenleasing), jetzt liegt mir die Endabrechnung vor und ich bin doch etwas sprachlos, ob der Dreistigkeit der Bank als Leasinggeber.

    Die Bank hat ein 3. Unternehmen zur Abholung und Begutachtung beauftragt, soweit so gut.
    Leasing Ende war der 6. Dezember. Es hat sich jedoch bis dahin niemand vom beauftragten Unternehmen bei mir gemeldet um das Fahrzeug abzuholen. Ich habe dann am 7. Dezember proaktiv nachgehakt und daraufhin wurde ein Termin am 13.12. vereinbart

    in der Abrechnung finde ich nun eine Position Längernutzung, um ebendiese 7 Tage, sowie eine Pauschale für Abholungskosten.

    Ganz ehrlich, da ich beides weder beauftragt, noch zu verschulden habe, gedenke ich zu widersprechen.
    Da dies mein erstes Leasing war, daher hier kurz mal nachgefragt:
    Ist sowas üblich?
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

  2. #2
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    Ich kenne es nur so, dass man bis zum Abgabetag das Fahrzeug an einem vom Leasinggeber bestimmten Abgabeort anzuliefern hat.
    Sofern der Leasinggeber anstelle dessen selbstständig eine Abholung veranlasst, ist diese natürlich nicht kostenpflichtig.

    Die Frage die sich jetzt stellt, wenn der Leasingnehmer laut Vertrag verpflichtet war, das Fahrzeug zum Leasing Ende bereit zu stellen, ob du mit dieser Firma einen Termin hättest vereinbaren müssen, der vor dem 6. Dezember hätte liegen müssen. Das ist jetzt die Frage von Bringschuld oder Holschuld. Ich befürchte, dass du als Leasingnehmer in einer Bringschuld warst und deswegen auch ein überziehen kostenpflichtig ist.

    Allerdings reicht ja oft ein Anruf bei der Leasing Gesellschaft um das eben zu klären und meine Erfahrung ist, ein netter Anruf führt doch sehr oft zum streichen von strittigen Positionen
    Gruss, Volker

    isses hier
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    ... wo ein Wille ist, da ist auch eine Rolex !!

  3. #3
    Yacht-Master Avatar von alien27
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    Hi Volker,

    klar das sehe ich auch so, Bringschuld, Holschuld, allerdings bekam ich ein Schreiben der Bank, Wochen vor Leasingende, in dem mir mitgeteilt wurde wer beauftragt ist das Fhz abzuholen und dass diese Firma sich bei mir meldet.
    Hätte ich diese Firma nicht kontaktiert, stünde der Wagen jetzt noch bei mir.
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Netten Dreizeiler an den Leasinggeber.

    Sicher ein freier Anbieter.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  5. #5
    Yacht-Master Avatar von alien27
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    So, aus gegebenem Anlass muss ich das Thema nochmal hochholen.

    Trotz Dreizeiler möchte die Bank von mir die Kostne für die Abholung und beruft sich auf §20 deren AGB.
    Darin lese ich jedoch:

    ... vom LN auf seine Kosten und seine Gefahr unverzüglich nach Wahl des LG an den LG, an einen vom LG benannten Dritten oder an den ausliefernden Händler zurückzugeben...

    Ich verstehe den Satz so, dass ich die Kosten bis zum vorgegebenen Übergabepunkt trage. Der Leasinggeber hat als Übergabeort meine Geschäftsadresse vorgegeben.
    Ich lese dort nicht dass ich die Kosten des Leasinggebers übernehmen muss für die Abholung....

    Was stimmt denn nun?
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Zitat Zitat von alien27 Beitrag anzeigen

    ... vom LN auf seine Kosten und seine Gefahr unverzüglich nach Wahl des LG an den LG, an einen vom LG benannten Dritten oder an den ausliefernden Händler zurückzugeben...
    Von Deiner Geschäftsadresse muß das Fahrzeug ja irgendwie zum LG kommen, daher die zusätzlichen Kosten für Dich.

    Zahlen und als Lehrgeld abbuchen.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  7. #7
    Milgauss Avatar von jakko
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    Zitat Zitat von Suerlänner Beitrag anzeigen
    Von Deiner Geschäftsadresse muß das Fahrzeug ja irgendwie zum LG kommen, daher die zusätzlichen Kosten für Dich.

    Zahlen und als Lehrgeld abbuchen.
    Sorry, sehe ich anders. Auf deine Kosten und dein Risiko zum Übergabepunkt: Deine Geschäftsadresse.
    Dort hast du das Auto ja auch „auf deine Kosten“ übergeben…

    Ich würde die Abholkosten aber auch bezahlen und gut ist. Für die ungewollte mehrnutzung wird sich doch wohl hoffentlich geklärt haben, oder?

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jr1231
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    Hier mal positive Erfahrungen mit BMW.
    Musste am Montag das Fahrzeug zurückgeben, wie oben schon geschrieben wurde an dem Ort wo ich das Fahrzeug empfangen habe. Also ab nach Nürnberg, dort wurde das Fahrzeug von der Dekra in Empfang genommen, für 1 Stunde auf der Bühne begutachtet.
    Die gefundenen Schäden waren mir vorher bekannt und wurden anschließend im Büro nochmals aufgezeigt und besprochen. 2 der 3 Schäden wurden als normale Abnutzung nicht berechnet, den Schaden an der Felge vorne wurde mir zur Hälfte des Felgenneupreises berechnet. Für mich war das ein sehr angenehmer, korrekter Ablauf
    Viele Grüsse,
    Jürgen

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von alien27
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    Schön zu hören, so soll es sein, so stelle ich mir das auch vor.
    Über MB, und jetzt auch BMW, habe ich auch nur von einer fairen Abwicklung gehört.

    Mir kam es schon gleich so komisch vor, dass mein Autohaus den Vertrag direkt an die Leasingbank abgegeben hat und die jetzt eine so komische Rücknahme veranstalten. Ich hätte meinen Wagen gerne zum hiesigen Händler gebracht, bei dem ich ihn auch empfangen habe. Der wäre 4 km weit weg gewesen.

    Meine Längernutzung hat sich in Wohlgefallen aufgelöst, nach Prüfung durch einen befreundeten Anwalt habe ich die Abholkosten nochmal angemahnt, mal sehen was passiert.
    Grüße,
    Stefan

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