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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Zitat Zitat von alien27 Beitrag anzeigen

    ... vom LN auf seine Kosten und seine Gefahr unverzüglich nach Wahl des LG an den LG, an einen vom LG benannten Dritten oder an den ausliefernden Händler zurückzugeben...
    Von Deiner Geschäftsadresse muß das Fahrzeug ja irgendwie zum LG kommen, daher die zusätzlichen Kosten für Dich.

    Zahlen und als Lehrgeld abbuchen.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  2. #2
    Milgauss Avatar von jakko
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    Zitat Zitat von Suerlänner Beitrag anzeigen
    Von Deiner Geschäftsadresse muß das Fahrzeug ja irgendwie zum LG kommen, daher die zusätzlichen Kosten für Dich.

    Zahlen und als Lehrgeld abbuchen.
    Sorry, sehe ich anders. Auf deine Kosten und dein Risiko zum Übergabepunkt: Deine Geschäftsadresse.
    Dort hast du das Auto ja auch „auf deine Kosten“ übergeben…

    Ich würde die Abholkosten aber auch bezahlen und gut ist. Für die ungewollte mehrnutzung wird sich doch wohl hoffentlich geklärt haben, oder?

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