Zitat Zitat von alien27 Beitrag anzeigen

... vom LN auf seine Kosten und seine Gefahr unverzüglich nach Wahl des LG an den LG, an einen vom LG benannten Dritten oder an den ausliefernden Händler zurückzugeben...
Von Deiner Geschäftsadresse muß das Fahrzeug ja irgendwie zum LG kommen, daher die zusätzlichen Kosten für Dich.

Zahlen und als Lehrgeld abbuchen.