Jetzt sollte auch jedem klar sein, warum es für die Daytona lediglich Wartelisten, jedoch keine Möglichkeit zur Verbindlichen Anzahlung und Preisbindung gibt

Ernsthaft...man kann es dem Konzi nicht unbedingt anlasten, wenn er wirklich nix von ner Preiserhöhung wußte.

Zum einen versteh ich ihn, da er die Uhr auch teurer einkauft jetzt, zum anderen ist Dein, sofern vorhanden, Anzahlungsbeleg mit ausgewiesenem Gesamtbetrag bindend.

Mich würde es jetzt interessieren, ob dieser Beleg schon eine Angebotsannahme seitens des Verkäufers, und somit eine Verpflichtung zur Lieferung nach alten Konditionen, darstellt, oder ob er die Anzahlung erstatten kann ohne Lieferung!