Die beiden Briefe werden entwertet und ungültig gemacht - Du darfst die aber behalten
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08.06.2021, 15:25 #1
Frage an die Auto-Checker - von einem, der gar nichts weiß
Hallo zusammen,
ich müsste Folgendes wissen:
Ich habe hier zwei Uralt-Autos, beide zugelassen und in Betrieb, an denen bei beiden technische Änderungen eingetragen gehören. Jetzt bilde ich mir ein, gelesen zu haben, dass es den klassischen Fahrzeugbrief nicht mehr gibt (wodurch er ersetzt wurde, wenn, weiß ich nicht).
Fahre ich jetzt zur Zulassung, brauche ich zur Eintragung ja Schein und Brief (oder?), und jetzt die entscheidende Frage: Was passiert mit meinen beiden Briefen? Werden die eingezogen? Erstezt durch was neues? Ersatzlos gestrichen? Oder behalte ich sie, weil eben nun mal (noch) vorhanden?
Würden sie eingezogen, würde mich das stören (warum auch immer, gehört für mich zu so alten Kisten). Und wenn dem so wäre, gäbe es einen erlaubten und denkbaren Workaround?
Vielen Dank im Voraus,
Kurt
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08.06.2021, 15:34 #2Gruß
der OLLI
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08.06.2021, 15:37 #3
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z. B. unbrauchbar oder verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist). Der Fahrzeugbrief wird dem Halter entwertet wieder ausgehändigt und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt, der Fahrzeugschein wird eingezogen, vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Netzfund auf die Schnelle. https://www.delmenhorst.de/vv/produk...en_8669059.php
Kann aber bei Deiner Zulassungsstelle auch anders sein, ich würde das vorab dort anfragen.>> Gruß Siggi <<
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08.06.2021, 15:43 #4
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08.06.2021, 15:59 #5
Zeig schon her, deine zwei Geburtsjahrgangs-356er, alter Schisser!
GRÜSSE TOM
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08.06.2021, 17:16 #6
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08.06.2021, 17:37 #7
Ein w124 Cabrio ist doch keine Schande.
Spaß beiseite. Und über eine ABE kannst du das nicht umgehen? Also deine Umbauten eintragen zu müssen.
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08.06.2021, 17:42 #8
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09.06.2021, 10:27 #9
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In dem Moment, in dem etwas in die Zulassungsbescheiniging Teil II (=Brief) eingetragen werden muss, gibt es ein neues Dokument. Also neuen Brief + Schein, den alten Brief bekommst Du ungültig gemacht wieder zurück.
Dies gilt bei jeder eintragungspflichtigen Änderung in D.Mens sana in corpore aegro
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09.06.2021, 10:44 #10
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Aber wird sowas nicht eh nur in den Schein eingetragen? Änderungen im Brief betreffen doch primär das Eigentumsverhältnis...
Gruß, Christian
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09.06.2021, 11:03 #11
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Bei mir wurden Änderungen auch im Brief eingetragen. Wäre aber egal, da es eine Mischform neu Teil 1 - alt Teil 2, nicht gibt. Eintragungen bei "alten" KfZ Papieren bedeuten neue Papiere.
Mens sana in corpore aegro
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09.06.2021, 11:06 #12
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ThemenstarterDanke, Schnauzer!
Christian, das wäre großartig, wenn es so wäre. Aber bislang wurde alles in Brief und Schein eingetragen, zum Beispiel habe ich für den Hund den Baifahrer-Airbag deaktivieren lassen -> Eintrag in Brief und Schein. Und bislang war es ja auch so (also vor Zulassungsbescheinigung Teil II): Ein Brief setzt(e) ja keinen Schein voraus, zum Beispiel, wenn das Fahrzeug nicht angemeldet ist. Ich denke, bei (Neu-)Zulassung wurde dann ein Schein entsprechend den Eintragungen im Brief erstellt.
Beste Grüße,
Kurt
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09.06.2021, 11:10 #13
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ThemenstarterSo gerne ich den alten Brief als gültiges Dokument behalten würde, entwertet mitgegeben ist auch okay. Ich glaube jedenfalls mal gehört zu haben, dass bei den neuen Papieren die Halter-Anzahl nicht mehr herausgelesen werden kann - und meine Briefe belegen nun mal, ob die Autos erster Hand sind oder nicht.
Diesbezüglich (die neuen Papiere betreffend) kann ich mich aber auch irren.
Danke euch jedenfalls, das hat mir sehr geholfen!
Beste Grüße,
Kurt
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09.06.2021, 11:32 #14
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Hallo Kurt,
die neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat das Feld "B(1)". Dort wird die "Anzahl der Vorhalter" eingetragen. Die Halter Anzahl geht also auch aus dem neuen Dokument hervor.Mens sana in corpore aegro
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09.06.2021, 11:36 #15
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13.07.2021, 19:01 #16
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ThemenstarterNur um das hier abzuschließen: War heute bei der Zulassungsstelle, es war exakt so, wie von euch vorhergesagt: Beide Briefe sind entwertet am Mann, neue Fahrzeugpapiere sind erstellt, Vorbesitzerzahl lässt sich in den neuen ablesen (oder eben gerade nicht, sehr gut).
Wunderbar, vielen Dank noch mal an alle.
Beste Grüße,
Kurt
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13.07.2021, 23:03 #17
Danke für das Feedback.
Ich freue mich immer, wenn ich helfen konnteGruß
der OLLI
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