Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist, weil dieser z. B. unbrauchbar oder verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist). Der Fahrzeugbrief wird dem Halter entwertet wieder ausgehändigt und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt, der Fahrzeugschein wird eingezogen, vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.
Netzfund auf die Schnelle. https://www.delmenhorst.de/vv/produk...en_8669059.php
Kann aber bei Deiner Zulassungsstelle auch anders sein, ich würde das vorab dort anfragen.
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08.06.2021, 15:37 #3>> Gruß Siggi <<
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