Das DFB-Sportgericht entschied: Den Bayern kann der zwischenzeitliche Einsatz von zwölf Spielern nicht angelastet werden, stattdessen sei dies auf ein „Fehlverhalten der Schiedsrichter“ zurückzuführen. Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärte: Der geringe Schuldanteil der Münchner reiche nicht aus, „um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen.“
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