Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    GMT-Master Avatar von mobilz
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    Frage zu Instabildern "darf ich das?"

    Kennt sich hier jemand mit der rechtlichen Situation bei veröffentlichen Bildern aus?
    Darf ich z.B. eine Rolex auf die Seite einer Illustrierten legen, abfotografieren und das Foto dann in den sozialen Medien oder eben woanderst als mein Foto veröffentlichen. Also Submariner in echt neben der Submariner im Heft.....!
    Im Netz habe ich nichts gefunden. Wenn ja, muss ich dann eine Quellenangabe (Heft) machen?
    Wäre klasse wenn jemand mehr als eine Ahnung bzw. Vermutung zu dem Thema hat, evtl. mit Link etc.
    Schonmal vielen Dank

  2. #2
    Sea-Dweller
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    IG fernbleiben ist keine Option?
    Alex

  3. #3
    GMT-Master Avatar von mobilz
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    Kann man schon machen, aber das beantwortet nicht meine Frage :-)

  4. #4
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    ...aber es würde das "Problem" lösen...

    ;-)

    Hallo "mobilz",

    aus meiner aktiven Zeit der Fotografie habe ich eins gelernt: "Das Recht am eigenen Bild". Das bezog sich jedoch Hauptsächlich auf fremde Personen, die als "Hauptmotiv" auf der Aufnahme zu sehen waren. Ich würde mal behaupten, dass Dein spezieller Fall kein Problem darstellen sollte. Bin kein Rechtsanwalt, aber darauf würde ich tippen.

    Dann gibt es ja noch bestimmte Bauwerke, die z.B. in bestimmtem Fall nicht veröffentlicht werden dürfen: Eifelturm, beleuchtet - diverse (die meisten) Kunstausstellungen, usw...

    Du darfst kein Text aus einer Zeitschrift kopieren und veröffentlichen, aber eine Uhr auf ein Cover legen, abfotografieren und die fotografierte Uhr mit "Hintergrund aus dem Heft" veröffentlichen, würde ich als unkritisch ansehen. Bauchgefühl und ein wenig Erfahrung - aber ohne Garantie.

    Gruß Dietmar

  5. #5
    Daytona Avatar von heradot
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    Hmm, ich habe mal Videos gepostet vom Einrichten/Einstellen eines Plattenspielers. Als sich die Nadel in die Rille gesenkt hat, hört man natürlich die Musik spielen. Insta hat die Videos sofort gelöscht und mich verwarnt. Ich vermute, die lassen die Videos durch eine Software wie Soundhound laufen. Den Fall der Zeitung im Bild würde ich vergleichbar einstufen; aber ich bin in den Jura-Grundkursen auch krachend gescheitert

    Viele Grüße, Marco

  6. #6
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Auch Fotos in Zeitschriften sind urheberrechtlich geschützt. So einfach ist das.

  7. #7
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von nas
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    Aus meiner Sicht ist das kein Problem solange du das privat machst, also nichts damit verkaufen willst.

    Zumindest habe ich sowas schon sehr, sehr oft bei Insta gesehen.

    Ansonsten sollte man den „Rolex meets...“ Thread hier auch überdenken.
    Geändert von nas (05.05.2021 um 15:38 Uhr)

  9. #9
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    Nun ja, da sind wir wieder am Beiwerk. Wenn das Bild im Hintergrund (also die Zeitschrift) unscharf und nicht das Hauptmotiv ist, dann sollte es wohl gehen, aber da muss wohl mal wieder ein Jurist ran - und vermutlich das Bild betrachten...

    Er fotografiert ja nicht das Foto ab, sondern die Uhr, die auf einem Hintergrund liegt.

    Grüßle Dietmar

  10. #10
    Daytona
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    Genau aus dem Grund hab ich meinen Account gelöscht. Viel zu umständlich das ganze Gschmarre.

  11. #11
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    Hallo NOmBre,

    das mit den Bildern gilt aber auch in Foren wie diesem hier...

    Grüßle Dietmar

  12. #12
    GMT-Master Avatar von mobilz
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    Letztendlich geht es um jede Veröffentlichung!


    Zitat Zitat von Feuerzunge Beitrag anzeigen
    Hallo NOmBre,

    das mit den Bildern gilt aber auch in Foren wie diesem hier...

    Grüßle Dietmar

  13. #13
    GMT-Master Avatar von mobilz
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    Letztendlich dürfte ich dann auch kein eigenes Foto z.B. von einer Einkaufspassage posten wenn darauf Werbeplakate etc. zu sehen sind.
    Schwieriges Thema :-)

  14. #14
    Sea-Dweller
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    Ich wüsste gar nicht wieso man eine Einkaufspassage fotografieren sollte und sie dann auch noch irgendwo hochzuladen...
    Alex

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von nas Beitrag anzeigen
    Aus meiner Sicht ist das kein Problem solange du das privat machst, also nichts damit verkaufen willst.
    Ah cool, wenn ich privat ein Auto klaue und es nicht verkaufen will, dann darf ich das auch?

    Entweder ist ist ok oder nicht. Ob privat oder mit Gewinnerzielungsabsicht nicht spielt da nicht die Rolle. Allenfalls beim Strafmaß.

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von nas
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    Wusste nicht, dass die Zeitschrift geklaut ist

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