Es steht jedem frei, seine Uhr zu dem Preis zu verkaufen, den ein anderer bereit ist dafür zu zahlen. Wenn mir der angebotene Preis zu gering ist, laß ich es sein. Sollte ich allerdings in Geldnot sein, werde ich zähneknirschend auf das Angebot eingehen. Insofern ist es Bauernfängerei, aber nicht strafbar.