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  1. #81
    Daytona Avatar von Philly
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    Zitat Zitat von Compact Beitrag anzeigen
    Müsste ich nachschauen
    Da hast Du die Antwort.

    Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
    Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.

  2. #82
    Zitat Zitat von Philly Beitrag anzeigen
    Da hast Du die Antwort.

    Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
    Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.
    Da es sich Versicherungen, meiner beruflichen Erfahrung nach, IMMER recht einfach machen in dieser Beziehung, bedarf es manchmal einfach eines Urteils, dass auch ein Versicherer erkennt, dass er nicht im rechtsfreien Raum agiert.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  3. #83
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Da es sich Versicherungen, meiner beruflichen Erfahrung nach, IMMER recht einfach machen in dieser Beziehung, bedarf es manchmal einfach eines Urteils, dass auch ein Versicherer erkennt, dass er nicht im rechtsfreien Raum agiert.
    Word
    Beste Grüße, Philipp

  4. #84
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Hier wurde expliziert keine Uhr versichert, sondern der Hausrat.

    Dazu gehört die Uhr.

    Somit gab es auch keine Versicherungssumme für die Uhr.

    Versichert ist der Neuwert oder aber „Ersatz gleicher Art und Güte“.

    Die Gesamtsumme für den Hausrat ist vielleicht begrenzt durch eine Versicherungssumme. Nicht die für einzelne Hausratgegenstände (gibt sicher auch Ausnahmen).

    In guten Verträgen gibt es auch gar keine Versicherungssumme mehr, sondern der Hausrat ist ohne Begrenzung versichert.

    Wenn ich mal dazu komme, schreibe ich auch im anderen Hausrat-Thread etwas dazu.

    Somit ist die Regulierung nun auch richtig - und ordentliche Versicherer leisten gleich so.
    Benjamin

  5. #85
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Genau so ist es auch bei mir.
    Gruß Mali

  6. #86
    Explorer Avatar von Lexiseine
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    Zitat Zitat von Philly Beitrag anzeigen
    Da hast Du die Antwort.

    Es liegt in meiner Verantwortung als Versicherter die Versicherungsgesellschaft über signifikante Wertänderung einer versicherten Uhr zu informieren - resp. die Versicherungssumme und SOMIT die Versicherungsprämie anzupassen. Falls ich dies nicht tue, ist die Uhr nicht marktgerecht versichert - und somit in einem Schadenfall mein Problem/mein Verlust.
    Hier vermischen sich für mich Uhren-Passion und Wunschvorstellungen insbesondere beim Begriff: "Wiederbeschaffungswert", welcher in Relation zum von Mandanten explizit deklarierten Versicherungswert (oder besser: unabhängige Schätzungsexpertise durch einen Sachverständigen) versichert wird.
    Genau darum geht es. Ich teile deine Meinung dazu.
    Wenn es ein Totalschaden am Hausrat gibt, dann wird die Wertsteigerung aber zu einem riesigen Problem, wenn die gesamte Summe dann nämlich nicht mehr passt.
    Aber gut auch diese Fälle werden sich in sehr naher Zukunft in Bedingungen und Prämien wiederfinden und das ist auch ja auch gut so.
    Ist wie bei den KFZ Schäden, gebe es nicht die standardisierten Schmerzen im Nacken und HWS Themen, dann noch Anwalt und Gerichte zu entschädigen, dann könnte man als Versicherter ziemlich viel Geld sparen.....

  7. #87
    PREMIUM MEMBER Avatar von flip74
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    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Danke Philipp für die fachmännische Aufklärung!
    Beste Grüße, Philipp

  8. #88
    Submariner Avatar von Berdy
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    Marc G.hatte ein interessantes YouTube Video mit seinem Versicherungsvertreter eingestellt, der hat es nochmal ganz genau erklärt.
    Und ja ich weiß wohl das dieser Mensch Effekthascherei Pur betreibt und dort in erster Linie Werbung verkauft, aber dieses Thema hatte mich direkt interessiert.
    Gruß Berdy

  9. #89
    Falls Du das Video meinst, das ich im Hinterkopf habe, dann kann ich nur sagen, dass m.E. mindestens ein Viertel der Erläuterungen nicht korrekt ist.
    Ich wäre bei YouTube Erläuterungen generell vorsichtig.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  10. #90
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Wie sieht es denn aus, wenn man ein entsprechendes Wertgutachten besitzt, welches den aktuellen Wert der Uhr wiederspiegelt und das der Versicherung bereits vor dem Schadensfall zur Verfügung gestellt wurde? Bekommt man den Schaden dann leichter reguliert? Funktioniert doch bei Oldtimern auch recht gut.

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  11. #91
    Freccione Avatar von ReneS
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    Ja Ingo. Geht sogar noch einfacher: Einfach einen Wert angeben und hinterlegen lassen. Ohne Gutachten. Da reicht eine Liste. Diesen Wert regelmäßig überprüfen und ggf. korrigieren, dann gibt es im Schadenfall NULL Stress.
    Viele Grüße
    René

    Next Hublot incoming!

  12. #92
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Auch bei einer Uhr, wo der Ersatz über dem Listenpreis des aktuellen Modells liegt? Einfach auf Zuruf und ohne sich anschließend vor Gericht zu treffen?

    .-- . .-. -.. .- ... .-.. .. . ... - .. ... - -.. --- --- ..-. ---... -....- -.--.-

  13. #93
    Freccione Avatar von ReneS
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    Ja, wenn das im Vertrag hinterlegt ist, gibts keinen Zoff.
    Viele Grüße
    René

    Next Hublot incoming!

  14. #94
    Submariner Avatar von Berdy
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Falls Du das Video meinst, das ich im Hinterkopf habe, dann kann ich nur sagen, dass m.E. mindestens ein Viertel der Erläuterungen nicht korrekt ist.
    Ich wäre bei YouTube Erläuterungen generell vorsichtig.
    Ist natürlich richtig, nur die Hälfte glauben was da verbreitet wird.
    Aber ist ja jetzt wohl Rechtskräftig das Urteil. Sorgt zumindest in diesem Fall für Klarheit.
    Was mich noch umtreibt ist der Fall... Was passiert wenn die Uhr nach der Auszahlung wieder Auftaucht? Wem gehört sie dann ? Wird dann Rückabgewickelt?
    Gruß Berdy

  15. #95
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Die Versicherung kann sie Dir wieder anbieten - dann zahlst Du die Versicherungsleistung zurück. Oder Du lehnst ab, dann gehört sie der Versicherung. Wie mit einem gestohlenen Auto, das wieder auftaucht.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  16. #96
    Nach all den teilweise unterschiedlichen Angaben war ich etwas verunsichert und habe meine Hausratversicherung detailliert auf meine Situation aufmerksam gemacht. D.h. Versicherungssumme 100000 € aber Wiederbeschaffungswert meiner Uhrensammlung von ca. 80000 €. Heute kam dann die schriftliche Antwort, nachdem meine telefonische Anfrage die Mitarbeiter überforderte. Danach sind u.a. Uhren ab 2500 € als Wertsache eingestuft und bis 40% der Versicherungssumme abgesichert. „ Für bestimmte Wertgegenstände, bspw. Bargeld, Schmucksachen, gibt es zusätzlich noch besondere Entschädigungsgrenzen. Diese Grenzen sind enger als die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen: Schmucksachen (auch Uhren ab 2500€) bis 30000 €. Sofern diese Grenze nicht, steht die Entschädigungsgrenze von 40% zur Verfügung, wenn sich die Uhren zum Zeitpunkt des Schadensfalles in einem Tresor befanden. Der wiederum muss mindestens 200 KG wiegen, mehrwandig sein oder eingemauert sein.
    Hat jemand eine Lösung, wie und wo ich eine möglichst 100% Absicherung abschließen kann?

  17. #97
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Zitat Zitat von EnteLippens Beitrag anzeigen
    Nach all den teilweise unterschiedlichen Angaben war ich etwas verunsichert und habe meine Hausratversicherung detailliert auf meine Situation aufmerksam gemacht. D.h. Versicherungssumme 100000 € aber Wiederbeschaffungswert meiner Uhrensammlung von ca. 80000 €. Heute kam dann die schriftliche Antwort, nachdem meine telefonische Anfrage die Mitarbeiter überforderte. Danach sind u.a. Uhren ab 2500 € als Wertsache eingestuft und bis 40% der Versicherungssumme abgesichert. „ Für bestimmte Wertgegenstände, bspw. Bargeld, Schmucksachen, gibt es zusätzlich noch besondere Entschädigungsgrenzen. Diese Grenzen sind enger als die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen: Schmucksachen (auch Uhren ab 2500€) bis 30000 €. Sofern diese Grenze nicht, steht die Entschädigungsgrenze von 40% zur Verfügung, wenn sich die Uhren zum Zeitpunkt des Schadensfalles in einem Tresor befanden. Der wiederum muss mindestens 200 KG wiegen, mehrwandig sein oder eingemauert sein.
    Hat jemand eine Lösung, wie und wo ich eine möglichst 100% Absicherung abschließen kann?
    Schreib mir ne PN.
    Benjamin

  18. #98
    Am besten einen Versicherer suchen, der Uhren nicht als Wertsachen deklariert, außer das Material (wie bspw. Gold) macht sie zu einer Schmucksache.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  19. #99
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    +1, z.B. Neodigital
    Gruß Mali

  20. #100
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    +1, z.B. Neodigital
    Ich würde ja bei Hausratversicherungen jetzt nicht ausschließlich auf die Uhren als Wertsache achten...

    Neodigital im besten Tarif:

    Begrenzte Versicherungssumme insgesamt
    Begrenzte Kosten insgesamt
    Mehrverbrauch bei Rohrbruch begrenzt
    Büro zu Hause ausgeschlossen
    Sachverständigenverfahren nicht dabei
    Sehr viele sonstige Kosten auf niedrigen Niveau gedeckelt
    Benjamin

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