Zitat Zitat von flip74 Beitrag anzeigen
dass man den Preis der 126710 als aktuelle „Pepsi“ zugrundelegt, war unstreitig; das interessanteste an dem Urteil ist, dass wir bei der hier gegebenen Neuwertversicherung den Marktpreis zum Schadenszeitpunkt zugrundelegen durften und der Kläger sich nicht mit dem Listenpreis zufriedengeben musste. Es seien die individuellen Möglichkeiten des Geschädigten zugrunde zu legen,d.h. praktisch, wer nicht Stammkunde ist, muss eben zum Marktpreis entschädigt werden.
Das war mir schon klar, was das Interessante an dem Urteil ist. Dennoch hatte mich es gewundert, dass da eine gänzlich andere Uhr angewendet werden kann. Das Urteil ist sehr gut, freut mich!