Ich habe ein neues Thema erstellt weil das vorige "neue Garantiekarte" nicht diese beinhaltet.
Es wird immer wieder geschrieben, dass mache Konzis die Garantiekarte einbehalten damit man die Uhr nicht weiterverkaufen kann,soll,darf.
Jetzt meine Frage aus der Überschrift : Mit welchen Recht darf bzw. kann er es??
Bin gespannt auf die Antworten!!!
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14.02.2021, 08:46 #1
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Auf welcher Grundlage hat der Konzi das Recht die Garantiekarte einzubehalten??
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