Ich habe kürzlich irgendwo ein Urteil gelesen, wo drin stand, dass nicht der Neuwert bemessen werden darf ( allgemein, z.B. auch bei Lackschäden etc), sondern dass wenn nur der Aufwand in Rechnung gestellt werden darf der nötig ist um es zu beheben.

Hab es aber auch nicht mehr gänzlich vor Augen.
Aber wie schon angemerkt wurde - Leasing heißt gebrauchen, also darf der Händler auch nicht erwarten, dass die Sache ohne Mängel zurückkommt.
Weiterhin muss man beim Leasing beachten ( laut Urteil) wofür die Sache ( auto) üblicherweise gebraucht wird.

Vor Gericht würde bzw. sollte der Richter dann andere Maßstäbe an Gebrauchsschäden stellen, wenn ein Auto primär im engen Stadtverkehr oder aber primär auf der Autobahn benutzt wird.

Hier könnte man ggf argumentieren, dass solche Gebrauchsspuren für gebrauch auf Baustelle normal sind und der Händler das auch wusste (?!) ..vielleicht war es sogar vereinbart ?!
Aber du (TS) hast scho recht..warum so teure Felgen für ein Baustellenauto ?!