Den Fall, dass bei beschädigten Felgen der Neupreis angesetzt wird, hatte ich auch mal (für 2 Felgen).
Ich fand und finde das erstmal unlogisch, denn im Rahmen der Leasingrate ist ja eine gewissen Abnutzung inkludiert.
Die lag in meinem Fall bei ca. 50% vom Listenpreis des Fahrzeugs. Daher habe ich argumentiert, dass m.E. auch nur max. 50% des Felgen-Neupreises anzurechnen wären, da ich die übrigen 50% ja über die Leasingrate bezahlt hatte.
Dieser Argumentation wollte der Leasinggeber nicht folgen und beharrte auf dem Neupreis.
Außerdem habe ich geschrieben, dass im Falle der Neupreisabrechnung die alten Felgen dann ja meine wären (die hätte ich mir dann aushändigen lassen).

Ich habe mich dann verklagen lassen. Die Richterin hat dann einen Vergleich (50%) angeregt, dem die Gegenseite sofort (!) zugestimmt hat.
Da habe ich nur kopfschüttelnd gemeint, dass die das auch einfacher hätten haben können...
Hab' dem Vergleich kann zugestimmt (hatte Sorge, dass mir die Richterin sonst einen reinwürgt, da ich ihr ja extra Arbeit gemacht hätte).
Kosten für's Verfahren, die Anwälte inkl. vorheriger Mahngebühren trug die Gegenseite.
Ich hatte mich selbst vertreten.

Man setzt wohl einfach drauf, das gezahlt wird...