Nochmals:

§1 (1) definiert eine Personengruppe
§1 (2) betrifft in §1 (1) erfasste Personengruppe

§2 (1) beschreibt eine Personengruppe, die ausdrücklich NICHT in §1 (1) erfasst sind (Definition der Gruppe in §2 (2)).
Also gilt meines Erachtens für diese Gruppe auch §1(2) nicht.

Im Übrigen müssen die ganzen Verordnungen morgen am 18.09.20 verlängert werden, da sie sonst auslaufen