Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
Falsch- in seinem befriedeten Eigentum - dazu gehört auch die gemietete Butze darf er die Waffe führen- dazu gehört auch, sie geladen am Mann zu tragen. §12,3 WaffG
Echt? Mir hat mal ein Jäger gesagt, er dürfe seinen geladenen Revolver nicht in seiner Nachttischublade haben.