An die Juristen:
Wenn die Täter mit vorgehaltener Waffe vor dem standen. Wird man dann dafür belangt wenn man seine eigene Waffe benutzt (wenn man die besitzen darf) und dabei dann beide erschießt
Ergebnis 1 bis 20 von 66
Hybrid-Darstellung
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15.09.2020, 14:22 #1Grüße,
Christopher
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15.09.2020, 14:32 #2
Das kommt auf den Einzelfall an...da gibt es entsprechende Normen und die werden dann von der StA geprüft und ggf. wird Anklage erhoben.
Solche Sachen kann man nur bewerten, wenn man alle Details kennt.
Wie definierst Du Waffe? Und welche Waffe (Schuss-, Hieb-, Stich- oder Wurfwaffe)? Alles kann eine Waffe sein, wenn man sie zu dieser macht.Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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