Zitat Zitat von shocktrooper Beitrag anzeigen
Der wird anwaltlich vertreten und nach der Aussage geht der frei aus dem Gericht. Dem droht einzig eine Strafe waffenrechtlicher Art. Soweit ich weiß, darf man mit einer WBK die Waffe nicht zugriffsbereit und geladen aufbewahren.
Falsch- in seinem befriedeten Eigentum - dazu gehört auch die gemietete Butze darf er die Waffe führen- dazu gehört auch, sie geladen am Mann zu tragen. §12,3 WaffG