Zitat Zitat von BJH Beitrag anzeigen
Bin kein Jurist insofern meine Frage: Aufgrund Vertragsfreiheit oder wie?

Ansonsten bleibe ich dabei, dass es m.E. ein unrechtmäßiger Zugriff auf mein Eigentum darstellt. Also in dem Moment, in dem ich den vereinbarten Kaufpreis bezahlt habe, gehört das Produkt mit all seinen Bestandteilen mir und ist mir auch unverzüglich auszuhändigen. Wenn da etwas, und sei es auch nur zeitweise, einbehalten wird, geht es an meinen persönlichen Besitz. Und ob das zulässig ist!?
Es gibt kein Gesetz was regelt, was im Kauf einer Rolex mit enthalten ist
Zumal du die Garantiekarte ja auch "kaufst" - nur verzögert ausgehändigt bekommst und hierzu erteilst du ihm deine Zustimmung . Also ist das Ok - weil ihr euch darauf geeinigt habt - Vertragsfreiheit.

Erteilst du dem Käufer nicht deine Zustimmung - verkauft er die Uhr auch nicht an dich, weil keine Einigung :P