Wie stellen die sich das denn überdies vor wenn mal der Fall eintritt, dass der Kunde dessen Garantiekarte (und nix anderes ist es ja) für die nächsten zwei Jahre in der Schublade des verkaufenden Konzessionärs rumlungert, mal ein Problem mit seinem Wecker hat und seinen Garantieanspruch bei einem anderen Konzessionär geltend machen möchte? Sei es, weil ihm der andere Konzessionär besser in den Kram passt, er mittlerweile umgezogen ist etc. etc.
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02.09.2020, 10:28 #11
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