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  1. #1
    Freccione Avatar von orphie
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    dieses ganze Prozedere hält sicherlich einige Renditejäger und Spekulanten, die keine Ahnung haben, vom Kauf ab. Und das ist das wesentliche dabei.
    Denn die meisten von denen wissen nicht dass man überhaupt keine Garantiekarte mehr braucht

    Der spontane Kauf im Ausland ist auch nur mehr bei unbeliebten Modellen möglich. Ich zumindest kenne keinen Konzi mehr, der begehrte Modelle an Touristen verkauft.

    Im Falle eines Umzugs und Garantiefall, gibt es sicherlich eine Lösung!

    Wo steht dass die Garantiekarte zum Lieferumfang gehört? Lünnettenschutz, Hangtag usw. gehören auch nicht dazu.
    liebe Grüße
    Alex

  2. #2
    Daytona
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    Zitat Zitat von orphie Beitrag anzeigen
    dieses ganze Prozedere hält sicherlich einige Renditejäger und Spekulanten, die keine Ahnung haben, vom Kauf ab. Und das ist das wesentliche dabei.
    Denn die meisten von denen wissen nicht dass man überhaupt keine Garantiekarte mehr braucht

    Der spontane Kauf im Ausland ist auch nur mehr bei unbeliebten Modellen möglich. Ich zumindest kenne keinen Konzi mehr, der begehrte Modelle an Touristen verkauft.

    Im Falle eines Umzugs und Garantiefall, gibt es sicherlich eine Lösung!

    Wo steht dass die Garantiekarte zum Lieferumfang gehört? Lünnettenschutz, Hangtag usw. gehören auch nicht dazu.
    Das wird genau niemanden abhalten, insb. nicht die von dir angesprochenen Personenkreise. Denn insb. diese Personen wissen wie der Hase läuft und im schlimmsten Fall verzichten sie halt auf ein paar Basispunkte Gewinn.

    Nirgends steht, dass die Garantiekarte zum Lieferumfang gehört. Aber es ist wohl allgemeiner Konsens, dass bei einem hochpreisigen und technisch komplexen Gut wie einer mechanischen Uhr ein entsprechendes Dokument (ob nun aus Plastik, Papier, Holz, Stein, was auch immer) des Herstellers dabei ist, welches im Defektfall den Garantieanspruch belegt.
    Geändert von BJH (03.09.2020 um 11:12 Uhr)

  3. #3
    Zitat Zitat von BJH Beitrag anzeigen
    Nirgends steht, dass die Garantiekarte zum Lieferumfang gehört. Aber es ist wohl allgemeiner Konsens, dass bei einem hochpreisigen und technisch komplexen Gut wie einer mechanischen Uhr ein entsprechendes Dokument (ob nun aus Plastik, Papier, Holz, Stein, was auch immer) des Herstellers dabei ist, welches im Defektfall den Garantieanspruch belegt.
    Für den Garantieanspruch/Gewährleistungsfall sollte die Rechnung in der ersten zwei Jahren genügen. Danach bekommt man die Karte doch ausgehändigt.
    Gruß

    Jan

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