Hallo zusammen,

habe einige Fragen an die Spezialisten und benötige dringend aussagekräftige Antworten:

Paar, seit 21 Jahren zusammenlebend und seit 9 Jahren verheiratet, er hat 2 erwachsene Kinder aus erster Ehe und es besteht kein Ehevertrag oder Gütertrennung. Sie erbt jetzt einen schönen Geldbertrag.

1.) Steht dem Ehemann von diesem geerbten Geld der Ehefrau etwas zu?

2.) Wie kann verhindert werden, dass die beiden erwachsenen Kinder des Ehemannes von dem geerbten Geld der Ehefrau einen Pflichtanteil bekommen, falls der Ehemann verstirbt? Die Kinder des Ehemannes haben ja im Prinzip mit dem geerbten Geld der Ehefrau nichts am Hut. Das geerbte Geld soll angelegt werden und dient als Altersvorsorge der Ehefrau. Hilft hier vielleicht ein "Berliner Testament" welches den Pflichtanteil der Kinder des Ehemannes ausschließt?

Die Ehefrau ist seit 15 Jahren Eigentümerin eines Hauses, dessen Kaufpreis damals 500.000 DM betrug. Das Haus soll nun für 220.000 Euro verkauft werden.

3.) Steht dem Ehemann aus dem Kaufpreis des Hauses etwas zu, trotzdem sie erst seit 9 Jahren verheiratet sind (sie ist aber schon seit 15 Jahren Eigentümerin) und das Haus mit Verlust verkauft wird?

4.) Haben die Kinder des Ehemannes nach seinem Tod auf dem Verkaufspreis ein Anrecht auf einen Pflichtanteil, obwohl sie mit dem Haus überhaupt nichts zu tun haben und dieses wie erwähnt mit Verlust verkauft wird?

Fazit ist, eine Ehefrau erbt und es soll verhindert werden, dass die Kinder des Ehemannes nach dessen Tod von diesem Erbe etwas erhalten, auch keinen Pflichtanteil. Ist dies einfach mit einem Berliner Testament möglich? Kann die Ehefrau von dem Verkaufspreis des Hauses ein neues Haus kaufen und sich nur alleine im Grundbuch eintragen lassen, so das sie alleine Eigentümerin ist und der noch lebende Ehemann nur ein Nutz und Nießrecht in dem neuen gekauften Haus erhält.

Es ist etwas schwierig, glaube aber, dass die Super-Spezis hier im Forum auch darauf eine Antwort geben können.

Gruß Manfred