Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.

Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.
P.s. Gefunden ist absatz 11
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
Lesezeichen