Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.
P.s. Gefunden ist absatz 11
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
Ergebnis 1 bis 20 von 10001
Thema: !! DER Rennradfaden...!! 2
Hybrid-Darstellung
-
03.11.2020, 12:47 #1
Geändert von Sailking99 (03.11.2020 um 12:55 Uhr)
There is no Exit, Sir.
-
03.11.2020, 12:55 #2Comex
- Registriert seit
- 27.08.2011
- Ort
- Düsseldorf
- Beiträge
- 21.264
-
03.11.2020, 12:56 #3
-
03.11.2020, 13:14 #4Yacht-Master
- Registriert seit
- 29.04.2015
- Ort
- Berlin
- Beiträge
- 1.621
+ Einen zusätzlichen Reflektor benötigen Rennräder und andere Räder nicht mehr, wenn im Rücklicht ein Reflektor integriert ist." Woran erkenne ich das?
32er Vittoria Graphene Terreno Zero Tubeless. Mittig kaum Profil so dass man damit immer noch sehr schnell unterwegs sein kann; nach außen hin aber dann eine leichtes Stollenprofil so dass man auch mal beruhigt durch den Wald knattern kann
Wear it in good health
-
03.11.2020, 15:34 #5
Ähnliche Themen
-
!! DER Rennradfaden...!!
Von Veritas im Forum Off TopicAntworten: 10001Letzter Beitrag: 22.08.2020, 21:58






Marius: Immer noch black beauty. Was hast du jetzt für Reifen drauf?
Lesezeichen