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  1. #1
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    Geändert von Sailking99 (03.11.2020 um 12:55 Uhr)
    There is no Exit, Sir.

  2. #2
    Comex
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    So kenne ich es auch, bin aber kein Experte für die STVO
    Viele Grüße, Florian!

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von Sailking99
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    P.P.S. Gleich mal hier nachgefragt: was ist die Klingelempfehlung?
    There is no Exit, Sir.

  4. #4
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    Ich habs jetzt nicht nachgelesen, aber gab es nicht früher eine Ausnahme für Sportgeräte in der StVO?
    Rennräder gelten als Sportgeräte wenn sie unter einem bestimmten Gewicht lagen und dann gilt die Vollbeflaggung gem. StVo mit Licht, Schutzblech und anderen Trallala nicht.
    Alles zur besseren Erkennbarkeit war hingegen gewünscht, aber nicht nötig.
    Grundsätzlich ist aber alles nicht StVo konformes Zeugs im Strassenverkehr verboten und nachteilig wenn es drauf ankommt.

    P.s. Gefunden ist absatz 11
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    + Einen zusätzlichen Reflektor benötigen Rennräder und andere Räder nicht mehr, wenn im Rücklicht ein Reflektor integriert ist." Woran erkenne ich das?


    Zitat Zitat von 01kaufmann Beitrag anzeigen
    Marius: Immer noch black beauty. Was hast du jetzt für Reifen drauf?

    Gruß
    Konstantin
    32er Vittoria Graphene Terreno Zero Tubeless. Mittig kaum Profil so dass man damit immer noch sehr schnell unterwegs sein kann; nach außen hin aber dann eine leichtes Stollenprofil so dass man auch mal beruhigt durch den Wald knattern kann
    Wear it in good health

  5. #5
    Freccione Avatar von eos
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    Zitat Zitat von Sailking99 Beitrag anzeigen
    ...

    Und eine Klingel muss ran. Dann ist es Verkehrssicher.
    ... und Pedalreflektoren!
    --
    Beste Grüße, Andreas

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