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Der Konzi war auf meine Nachfrage sehr zurückhaltend ... er würde Wasser komplett meiden ... und wenn dann nachher die Krone ziehen und gut abtrocknen lassen. Daher kam meine Vorsicht. Aber das Ding hält ja anscheinend doch mehr aus als nur ein Tropfen.
Vor dem Hintergrund des § 434 Abs. 1 S. 3 BGB völlig klar.