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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Ab welcher Schadenshöhe gilt ein KFZ nicht mehr als unfallfrei?

    Kann man das generell beantworten?

    Folgendes Problem: Jemand hat mein Leasing Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken angerempelt und sich dann vom Acker gemacht. Fahrerflucht nennt man das wohl.

    Mich kostet der Schaden die SB und die Heraufstufung bei den schadensfreien Jahren der Vollkasko. Sehr unerfreulich.

    Die Leasing Gesellschaft will eine Kopie vom KVA des Lackierbetriebs. Mir liegen inzwischen zwei solche vor. Theoretisch habe ich keinen Nutzen davon, den günstigeren KVA einzureichen. 1400 vs. 2200 EUR. Mein Eigenanteil ist ja immer gleich.

    Was mir jetzt aber in den Sinn kommt: Kann mir der Leasinggeber im Nachhinein vielleicht einen Strick daraus drehen? So nach dem Motto, über 2000 EUR Schadenshöhe ist das Fahrzeug jetzt offiziell ein Unfallfahrzeug? Oder ist die Höhe nicht relevant?
    Gruß Frank

  2. #2
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    mit besten Grüßen
    Andreas


  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Danke, das ist schon mal hilfreich.
    Ich schließe daraus, dass es sich bei mir um einen Bagatellschaden handelt.
    Gruß Frank

  4. #4
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Bei 2k, kann ich mir das nicht vorstellen. Wurde da nicht von irgendeinem Gericht mal eine Grenze i.H.v. 700€ festgelegt?

    Edit: War nicht nur ein Gericht, sondern das BGH im Jahr 2004. Bagatellschaden geht bis 700€
    Aber bei einem Leasingfahrzeug sollte das eh egal sein, hauptsache Fachgerecht repariert.
    Geändert von Nixus77 (12.08.2020 um 15:09 Uhr)
    Gruß Toan

  5. #5
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    Ich dachte, wenn schon ein wenig beilackiert wurde, sei dies anzugeben und der Wagen sei nicht mehr unfallfrei. Oder gilt der Wagen bei Reparaturen bis zum Erreichen der Grenze der Bagatellschadenhöhe als unfallfrei?

    Michael

    EDIT: Ein Beispiel: Der Schweller ist beschädigt, wird herausgedrückt und beilackiert. Schadenhöhe 300 Euro. Eigentlich ein Rahmenschaden. Und trotzdem unfallfrei?
    Geändert von löwenzahn (12.08.2020 um 17:39 Uhr)
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  6. #6
    Sea-Dweller
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    Löwenzahn: ein Rahmenschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug zur Reparatur auf die Richtbank musste.
    Ein eingedrückter Schweller ist definitv kein Rahmenschaden.

    Toan: der Leasing geht die Schadenshöhe selbstverstämdlich etwas an, weil es ja auch um das Thema Wertminderung im Falle eines Unfalls geht.
    Da die Leasing Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss sie vor jeder Unfall-Reparatur informiert und die Reparatur-Freigabe eingeholt werden

    Frank: kommt auf die AGBS der Leasing-Gesellschaft an. Wenn du die Reparatur-Freigabe der Leasing hast und in diesem Zusammenhang auch das Thema Wertminderung geklärt hast, kann dir bei Rückgabe des Fahrzeuges nichts passieren

    Marco
    Lieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)

  7. #7
    Daytona Avatar von Mr. Edge
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    Die Wertminderung zahlt doch die Vollkasko. Bei einem Leasing würde ich über das Autohaus gehen, bei dem du geleast hast. Eine Abrechnung auf Gutachten/KV würde ich bleiben lassen.

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Zitat Zitat von Mr. Edge Beitrag anzeigen
    Die Wertminderung zahlt doch die Vollkasko. Bei einem Leasing würde ich über das Autohaus gehen, bei dem du geleast hast. Eine Abrechnung auf Gutachten/KV würde ich bleiben lassen.
    Eine Wertminderung wird in der Regel nicht von der Vollkasko übernommen.
    Benjamin

  9. #9
    Daytona Avatar von Mr. Edge
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    Mh, bei mir War das beim Unfall mit dem Leasing so. Wer soll sonst die Wertminderung zahlen? Aber ich kann es nur für mich sagen.

  10. #10
    Datejust Avatar von Renke
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    Zitat Zitat von Pappie Beitrag anzeigen
    Eine Wertminderung wird in der Regel nicht von der Vollkasko übernommen.
    Da muss ich dir leider widersprechen. Natürlich übernimmt eine Vollkasko die Wertminderung. Egal ob beim eigenen oder beim fremden Auto.

  11. #11
    Sea-Dweller Avatar von Olli70
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    Ich würde das Fahrzeug bei dem Autohaus abgeben, über den der Vertrag geschlossen wurde. Ich hatte auch einmal ein Schaden von knapp 2.200€ an einem VW selbstverschuldet. Die Werkstatt hat das Fahrzeug dann Instandgesetzt ich mein SB bezahlt und gut. Bei Fahrzeug Abgabe wurde da nichts mehr reklamiert.
    Gruß, Olli

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Zitat Zitat von Renke Beitrag anzeigen
    Da muss ich dir leider widersprechen. Natürlich übernimmt eine Vollkasko die Wertminderung. Egal ob beim eigenen oder beim fremden Auto.
    Sorry, aber die Vollkakso übernimmt die Wertminderung bei einem fremden Auto? Kann man das Wort falsch irgendwie steigern?

    Und auch die AKB sehen die Kostenübernahme einer Wertminderung nicht vor. Natürlich gibt es Ausnahmen also „Extra Schutz“ - aber die ist nicht häufig.
    Benjamin

  13. #13
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Zitat Zitat von babablau Beitrag anzeigen
    Toan: der Leasing geht die Schadenshöhe selbstverstämdlich etwas an, weil es ja auch um das Thema Wertminderung im Falle eines Unfalls geht.
    Da die Leasing Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss sie vor jeder Unfall-Reparatur informiert und die Reparatur-Freigabe eingeholt werden
    Marco, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich muss die Reparaturfreigabe eingeholt werden, aber bei der Rückgabe kann die Leasinggesellschaft dann nichts mehr nachfordern, egal ob 500 oder 50.000€ schaden.
    Gruß Toan

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Pappie
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    Zitat Zitat von Nixus77 Beitrag anzeigen
    Marco, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich muss die Reparaturfreigabe eingeholt werden, aber bei der Rückgabe kann die Leasinggesellschaft dann nichts mehr nachfordern, egal ob 500 oder 50.000€ schaden.
    Bei BMW waren es letztes Jahr noch 10% der Schadensumme (netto).

    Durfte ich selbst zahlen
    Benjamin

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Bobby177
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    Zitat Zitat von Renke Beitrag anzeigen
    Da muss ich dir leider widersprechen. Natürlich übernimmt eine Vollkasko die Wertminderung. Egal ob beim eigenen oder beim fremden Auto.
    Wäre mir auch neu - die Vollkasko übernimmt aus meiner Erfahrung keine Wertminderung am eigenen Fahrzeug.

    Es gibt keine pauschale Aussage über Unfallwagen oder nicht.

    Ich arbeite in dem Bereich und kann sagen, dass wir bereits lackierte Stoßfänger (angefahren an der Garage o.Ä.) als Unfallwagen deklarieren. Wir haben selbst wegen eines eingedellten Kotflügel, welcher ersetzt wurde einen Prozess verloren. Hierbei wurde nur eine andere Tür sehr stramm an den Kotflügel gestoßen.


    Gerade im Leasingbereich ist die Angabe über Beschädigungen Pflicht. Wer das nicht einhält, kann bei der Abgabe oder später Probleme bekommen.

    Nixus77 - hier geht es nicht nur um fachgerecht repariert, sondern die Information. Das kann weitereichende Folgen haben...

    Angenommen man lässt es reparieren und der Händler übersieht es bei der Rücknahme. Er verkauft den Wagen weiter und der nächste beschwert sich und klagt ggf. Dann ist das Autohaus der "Bumann" und hat Unmengen an Arbeit usw. - schlussendlich fällt ein Teil auf den ursprünglichen Leasingnehmer doch zurück usw.


    Wer least ist nicht Eigentümer und hat recht wenig Entscheidungsgewalt - daher immer Infos an das Autohaus bzw. Leasinggeber. Darüber sollte man sich bewusst sein.
    Grüße
    Bobby

  16. #16
    Datejust Avatar von Renke
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    Zitat Zitat von Pappie Beitrag anzeigen
    Sorry, aber die Vollkakso übernimmt die Wertminderung bei einem fremden Auto? Kann man das Wort falsch irgendwie steigern?

    Und auch die AKB sehen die Kostenübernahme einer Wertminderung nicht vor. Natürlich gibt es Ausnahmen also „Extra Schutz“ - aber die ist nicht häufig.
    Hallo Benjamin,

    Also meine Vollkasko hat beim Leasingfahrzeug die Wertminderung übernommen der Unfall war durch meine Mitarbeiterin verursacht. Wir können gerne mal über die Steigerung von falsch zu dem Thema telefonieren :-)
    Und beim fremden Auto und eigenem verursachen ist es natürlich Haftpflichtsache, da darf man sich gerne über die Goldwaage unterhalten.

    Edit: das Wort „eigenes Fahrzeug“ war im ersten Post mit dem Zusammenhang vielleicht unglücklich gewählt, sorry für die Verwirrung 🙋🏼*♂️
    Geändert von Renke (13.08.2020 um 16:21 Uhr)

  17. #17
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Zitat Zitat von Pappie Beitrag anzeigen
    Bei BMW waren es letztes Jahr noch 10% der Schadensumme (netto).

    Durfte ich selbst zahlen
    Gruß Toan

  18. #18
    Datejust Avatar von Alexandriner
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    Also da ich auch in den Thema arbeite:

    Bei einem Vollkaskoschaden (selbstverursacht / am eigenen Fahrzeug) übernimmt die EIGENE Versicherung nicht die Wertminderung ausser man hat diesen teuren Baustein in seiner Versicherung mit inkludiert.

    Beim Unfallgegner wird eine Wertminderung gezahlt (idR 10% der Schadenshöhe aber auch höher - legt ein Gutachter fest) dies begründet sich durch die Rechtslage da man sagt „man darf durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht schlechter gestellt werden als zuvor“ daher der Ausgleich einer Wertminderung!

    Bei einem Leasing wird bei einem Vollkaskoschaden (nochmal: Fahrzeug selbst beschädigt) auch eine Wertminderung ab einer gewissen Schadenshöhe angesetzt. Dies steht dem Leasinggeber zu.
    2 Autos gleiche Ausstattung gleiche Kilometer... einer hat nen Vorschaden mit 3.000€ der andere hat keinen... welchen kaufst du? Na klar den OHNE Schaden außer der Andere ist günstiger (Wertminderung)

    Hoffe geholfen zu haben

  19. #19
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    Vielen Dank für interessanten Beiträge!
    Meine BMW Niederlassung möchte übrigens 150€ für die Erstellung eines KVA. Bei Beauftragung wird diese Summe dann verrechnet.
    Finde ich ja schon ein bisschen frech...
    Gruß Frank

  20. #20
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    Zitat Zitat von X-E-L-O-R Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für interessanten Beiträge!
    Meine BMW Niederlassung möchte übrigens 150€ für die Erstellung eines KVA. Bei Beauftragung wird diese Summe dann verrechnet.
    Finde ich ja schon ein bisschen frech...

    Finde ich OK! Warum sollen die für nix arbeiten? Oder gehst du zur Arbeit und bekommst keinen Lohn? Und lässt du es da machen wird es ja wieder kostenfrei. Sehe da nicht wirklich ein Problem drin.
    Gruß Daniel

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