Also da ich auch in den Thema arbeite:

Bei einem Vollkaskoschaden (selbstverursacht / am eigenen Fahrzeug) übernimmt die EIGENE Versicherung nicht die Wertminderung ausser man hat diesen teuren Baustein in seiner Versicherung mit inkludiert.

Beim Unfallgegner wird eine Wertminderung gezahlt (idR 10% der Schadenshöhe aber auch höher - legt ein Gutachter fest) dies begründet sich durch die Rechtslage da man sagt „man darf durch einen fremdverschuldeten Unfall nicht schlechter gestellt werden als zuvor“ daher der Ausgleich einer Wertminderung!

Bei einem Leasing wird bei einem Vollkaskoschaden (nochmal: Fahrzeug selbst beschädigt) auch eine Wertminderung ab einer gewissen Schadenshöhe angesetzt. Dies steht dem Leasinggeber zu.
2 Autos gleiche Ausstattung gleiche Kilometer... einer hat nen Vorschaden mit 3.000€ der andere hat keinen... welchen kaufst du? Na klar den OHNE Schaden außer der Andere ist günstiger (Wertminderung)

Hoffe geholfen zu haben