Zitat Zitat von Renke Beitrag anzeigen
Da muss ich dir leider widersprechen. Natürlich übernimmt eine Vollkasko die Wertminderung. Egal ob beim eigenen oder beim fremden Auto.
Wäre mir auch neu - die Vollkasko übernimmt aus meiner Erfahrung keine Wertminderung am eigenen Fahrzeug.

Es gibt keine pauschale Aussage über Unfallwagen oder nicht.

Ich arbeite in dem Bereich und kann sagen, dass wir bereits lackierte Stoßfänger (angefahren an der Garage o.Ä.) als Unfallwagen deklarieren. Wir haben selbst wegen eines eingedellten Kotflügel, welcher ersetzt wurde einen Prozess verloren. Hierbei wurde nur eine andere Tür sehr stramm an den Kotflügel gestoßen.


Gerade im Leasingbereich ist die Angabe über Beschädigungen Pflicht. Wer das nicht einhält, kann bei der Abgabe oder später Probleme bekommen.

Nixus77 - hier geht es nicht nur um fachgerecht repariert, sondern die Information. Das kann weitereichende Folgen haben...

Angenommen man lässt es reparieren und der Händler übersieht es bei der Rücknahme. Er verkauft den Wagen weiter und der nächste beschwert sich und klagt ggf. Dann ist das Autohaus der "Bumann" und hat Unmengen an Arbeit usw. - schlussendlich fällt ein Teil auf den ursprünglichen Leasingnehmer doch zurück usw.


Wer least ist nicht Eigentümer und hat recht wenig Entscheidungsgewalt - daher immer Infos an das Autohaus bzw. Leasinggeber. Darüber sollte man sich bewusst sein.