Ich dachte, wenn schon ein wenig beilackiert wurde, sei dies anzugeben und der Wagen sei nicht mehr unfallfrei. Oder gilt der Wagen bei Reparaturen bis zum Erreichen der Grenze der Bagatellschadenhöhe als unfallfrei?
Michael
EDIT: Ein Beispiel: Der Schweller ist beschädigt, wird herausgedrückt und beilackiert. Schadenhöhe 300 Euro. Eigentlich ein Rahmenschaden. Und trotzdem unfallfrei?
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Baum-Darstellung
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12.08.2020, 17:37 #5
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Geändert von löwenzahn (12.08.2020 um 17:39 Uhr)
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