Löwenzahn: ein Rahmenschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug zur Reparatur auf die Richtbank musste.
Ein eingedrückter Schweller ist definitv kein Rahmenschaden.

Toan: der Leasing geht die Schadenshöhe selbstverstämdlich etwas an, weil es ja auch um das Thema Wertminderung im Falle eines Unfalls geht.
Da die Leasing Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss sie vor jeder Unfall-Reparatur informiert und die Reparatur-Freigabe eingeholt werden

Frank: kommt auf die AGBS der Leasing-Gesellschaft an. Wenn du die Reparatur-Freigabe der Leasing hast und in diesem Zusammenhang auch das Thema Wertminderung geklärt hast, kann dir bei Rückgabe des Fahrzeuges nichts passieren

Marco