Kann man das generell beantworten?
Folgendes Problem: Jemand hat mein Leasing Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken angerempelt und sich dann vom Acker gemacht. Fahrerflucht nennt man das wohl.
Mich kostet der Schaden die SB und die Heraufstufung bei den schadensfreien Jahren der Vollkasko. Sehr unerfreulich.
Die Leasing Gesellschaft will eine Kopie vom KVA des Lackierbetriebs. Mir liegen inzwischen zwei solche vor. Theoretisch habe ich keinen Nutzen davon, den günstigeren KVA einzureichen. 1400 vs. 2200 EUR. Mein Eigenanteil ist ja immer gleich.
Was mir jetzt aber in den Sinn kommt: Kann mir der Leasinggeber im Nachhinein vielleicht einen Strick daraus drehen? So nach dem Motto, über 2000 EUR Schadenshöhe ist das Fahrzeug jetzt offiziell ein Unfallfahrzeug? Oder ist die Höhe nicht relevant?
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Baum-Darstellung
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12.08.2020, 13:19 #1
Ab welcher Schadenshöhe gilt ein KFZ nicht mehr als unfallfrei?
Gruß Frank
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