...nur ganz kurz....

den fluglotsen ist es wurscht,ob und wann der eimer mit den feschen bayern-buam an bord sein fahrwerk eingezogen hätte...die entscheidung,ob man innerhalb der zeiten der nachtflugBESCHRÄNKUNG (ein nachtflugverbot im sinne von „geht gar nicht“ gibt es nicht...) liegt ausschliesslich bei der landesluftfahrtbehörde des landes brandenburg...bzw. in deren vertretung,der örtlichen luftaufsicht.

ist die nicht erteilt,kann der herr r. mit dem lackschuh stampfen wie er will...