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  1. #1
    Daytona Avatar von Series3 ExMoD
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    Grundstück kaufen - woher Informationen?

    Hi Member,

    wir haben spontan die Chance ein Grundstück zu erwerben. Es liegt seit Jahren ungenutzt und zugewuchert. Es befindet sich auch eine kleine massive Hütte (war nal ne Kneipe, aber eher klein) darauf. Strom und Wasser sind angelegt.

    Der Kontakt mit dem Eigentümer ist hergestellt und es soll ein Treffen stattfinden (Besichtigung und Preisfindung)

    Jetzt meine Frage:

    Wir wollen das Grundstück als Garten nutzen (vielleicht auch mal was draufbauen EFH o.ä.)
    Woher bekomme ich Infos, um welche Art Grund es sich handelt? Also ist es Bauland oder nur als reines Gartengrundstück klassifiziert?
    Das beeinflusst ja maßgeblich den VK-Preis.

    Grundbuchauszug und Eigentumsverhältnisse werden dann wenn Kauf zustande kommt durch den Notar geprüft, oder?

    Danke erstmal!

  2. #2
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Bei berechtigtem Interesse, was Du ja hast, kannst Du einen Flächennutzungsplan oder besser noch einen (verbindlichen) Bebauungsplan vom örtlichen Bauamt erhalten. Der Preis ist um ein Vielfaches höher, wenn es Bauland ist.

    Rheinische Grüße, Frank

  3. #3
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    In MV prüfe ich sowas fix hier...

    https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleit...eraktive_Karte

    Für dein Bundesland sollte es sowas auch geben.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Gibt es leider nicht in jedem Bundesland Und selbst wenn, sind die Angaben unverbindlich...
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von ein michael
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    Baumamt der zuständigen Gemeinde.
    Viel Erfolg.

  6. #6
    Daytona Avatar von Series3 ExMoD
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    Danke für die Hinweise. Da versuche ich mal dort mein Glück.

  7. #7
    Day-Date Avatar von Thunderstorm-71
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    Viele Gemeinden stellen B-Pläne inkl. textlicher Festsetzungen kostenlos online zur Verfügung.

    Der Bodenrichtwert kann bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses erfragt werden.
    Lasky
    http://www.r-l-x.de/forum/image.php?u=38527&type=sigpic&dateline=1421667968

  8. #8
    Sea-Dweller
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    Im Zweifelsfall einen Architekten fragen, der hat Zugriff auf alles und nimmt dafür nur ein paar Euro.

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von wolli
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    Ich würde jeden danach fragen, aber einen normalen Architekten? Die wissen vllt wen man fragen kann! Es sei denn er ist Gutachter! Oder ggfs zum ÖbVI!

    Gutachterausschuß, Bauamt oder ggfs Geoportale der Kommunen sind da sicherlich verbindlicher und qualifizierter. Viele Kommunen stellen ihre Bebauungspläne auf ihren Homepages zur Verfügung. Die baurechtliche Einstufung wird aber insbesondere im Außenbereich wesentlich problematischer.

    Vllt ist ja ein Verkehrswertgutachten zB eines Gutachters oder des Gutachterausschusses eine gute -beiderseitige- Absicherung der Kaufbeteiligten!?

    Falls du das Grundstück jedoch zum "Gartenlandpreis" erwerben kannst ist das ja auch ok. Dann musst du halt festlegen ob es dir den Preis wert ist. Ob es noch qualifizierter zu nutzen ist kann man dann ja auch im Nachgang klären. Aus eigener Erfahrung kann es aber auch einen Aufgreis wert sein wenn man sich durch den Erwerb störende Nachbarn vom Hals halten kann.

    Wenn du es als Bauland nutzen möchtest kannst du auch eine Bauvoranfrage stellen. Kostet in NRW zB nicht die Welt und bindet beide Seiten!

    Viel Erfolg dabei! Und in der heutigen Zeit nicht so vielen Leuten erzählen wo dieses Grundstück liegt.....
    Geändert von wolli (05.07.2020 um 10:00 Uhr)
    Gruss vom Niederrhein
    Wolli

  10. #10
    Zitat Zitat von Uhrahn Beitrag anzeigen
    Im Zweifelsfall einen Architekten fragen, der hat Zugriff auf alles und nimmt dafür nur ein paar Euro.
    Zugriff hat der auch nicht immer auf alles, aber er weiß vielleicht, wen und wo man fragen könnte.

    PS: Und darauf achten, die sog. Flächennutzungepläne sind immer unverbindlich! Nicht auf "Bauerwartungsland" hereinfallen. Verbindlich ist in der Regel nur ein Bebauungsplan!
    Geändert von siebensieben (05.07.2020 um 10:10 Uhr)
    77 Grüße!
    Gerhard

  11. #11
    Daytona Avatar von Series3 ExMoD
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    wolli: Ja, man muss aufpassen, mit wem man spricht, sonst ist es weg. Habs aber noch keinem erzählt. (Außer meiner Frau ;-)
    Gerhard: Ja, den Flächennutzungsplan habe ich online gefunden. Der ist von 2004 und online, also wohl aktuell. In der Legende des FNP steht die Fläche als "Plan" und nicht "Bestand"

    Der Bebauungsplan des Gebietes ist von 1997 und schließt das Grundstück nicht ein.

    Es bleibt spannend.

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