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  1. #41
    Yacht-Master Avatar von Jetset_DUS
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    Themenstarter
    Also die Rolex-Preisliste weist im Vergleich zu den Preislisten der Kfz.-Hersteller keine Nettopreise und auch keinen MwSt.-Satz sondern nur Endpreise aus. Damit liegen Chance u Risiko von Steueränderungen beim Händler. Der wird die drei Prozentpunkte einbehalten als Hygienezuschlag, wie es beim Friseur heißt, oder als Ausgleich für entgangene Gewinne während des Lock downs.

    Im Falle einer Steigerung des MwSt.-Satzes würde es allerdings recht schnell zu einer Preiserhöhung kommen.
    Beste Grüße Rick

  2. #42
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    Zitat Zitat von Jetset_DUS Beitrag anzeigen
    Also die Rolex-Preisliste weist im Vergleich zu den Preislisten der Kfz.-Hersteller keine Nettopreise und auch keinen MwSt.-Satz sondern nur Endpreise aus. Damit liegen Chance u Risiko von Steueränderungen beim Händler. Der wird die drei Prozentpunkte einbehalten als Hygienezuschlag, wie es beim Friseur heißt, oder als Ausgleich für entgangene Gewinne während des Lock downs.

    Im Falle einer Steigerung des MwSt.-Satzes würde es allerdings recht schnell zu einer Preiserhöhung kommen.
    Im Falle der Bestellbestätigung des Autohauses würde es ja bedeuten, dass Leute im November ihren Neuwagen für "xxx EUR zzgl. 16% MwSt. = Endpreis yyy EUR" bestellen würden.
    Aber dann bei Abholung im Februar einen höheren Endpreis bezahlen müssten, als in ihrer Bestellbestätigung steht.

  3. #43
    Zitat Zitat von Jetset_DUS Beitrag anzeigen
    Hey,
    die Uhren, die es sowieso nicht zu kaufen gibt, werden vorübergehend günstiger.

    Ein geniales Thema für meinen tausendsten Beitrag.
    Daraus wird nichts werden; die Preise auf der Rolex-HP sind ausgewiesen als Preis inkl. MwSt..


  4. #44
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    Zitat Zitat von Trici90 Beitrag anzeigen
    Ich rezitiere mal aus meiner Neuwagen Bestellung:

    "Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies gilt sinngemäß auch für die Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes."
    Bei mir steht nichts von Umsatzsteuer:

    III. Preise

    Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung, falls keine besteht, der Herstellerabgabepreis für den Kaufgegenstand verändert worden sind. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Erhöht sich der vereinbarte Preis danach um 5 % oder mehr, so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten.

    Gruß

  5. #45
    Submariner
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    Zitat Zitat von Trici90 Beitrag anzeigen
    Im Falle der Bestellbestätigung des Autohauses würde es ja bedeuten, dass Leute im November ihren Neuwagen für "xxx EUR zzgl. 16% MwSt. = Endpreis yyy EUR" bestellen würden.
    Aber dann bei Abholung im Februar einen höheren Endpreis bezahlen müssten, als in ihrer Bestellbestätigung steht.
    Ja

    https://www.autobild.de/artikel/mehr...ung-58561.html

    Gruß

  6. #46
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Milgaussfirst Beitrag anzeigen
    Bei mir steht nichts von Umsatzsteuer:

    III. Preise

    Der vereinbarte Preis gilt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich zu den vereinbarten Preisen berechnet. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll und die unverbindliche Preisempfehlung, falls keine besteht, der Herstellerabgabepreis für den Kaufgegenstand verändert worden sind. Dann gilt der um den Betrag dieser Änderung abgeänderte Kaufpreis. Erhöht sich der vereinbarte Preis danach um 5 % oder mehr, so kann der Käufer von diesem Vertrag zurücktreten.

    Gruß
    Na dann weißt du ja, wann einzig und allein Preisänderungen zulässig sind:
    Diese sind nur zulässig, wenn die UVP sich ändert und die Lieferung mehr als 4 Monate in der Zukunft ist.

    Ist deine Lieferung in weniger als 4 Monate in der Zukunft, oder ändert sich der UVP nicht, ist keine Preisänderung zulässig.

    Für dich als Endkunden gilt immer der Endpreis. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben in Deutschland.

  7. #47
    Submariner
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    Das das offensichtlich nicht so ist, belegt ja der Artikel der Autobild.

    Warum sollte der Händler mir nicht in der Endrechnung die geänderte MwSt ausweisen? Ist ja nicht sein Geld, sondern nur ein Durchlaufposten.

    Der Preis des Produktes ändert sich ja nicht, sondern nur die Besteuerung.

    Gruß

  8. #48
    Yacht-Master Avatar von alien27
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    Die MWSt ist für alle, ausser dem Endkunden, ein durchlaufender Posten. Von daher wäre es eine Frechheit des Autohändlers auf den Gesamtpreis inkl. 19% zu bestehen. Er hat seine Marge und Gewinn im Nettopreis, die Steuer gibt er 1:1 an sein Finanzamt weiter (Vorsteuerabzug jetzt mal aussen vor).
    Also sollte auf der RG dann der Nettopreis zzgl. 16% stehen, wenn Lieferung und Zahlung zwischen Juni und Dezember 2020 fallen.

    Umgekehrt würde eine MWSt Erhöhung ebenfalls 1:1 weitergegeben.
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

  9. #49
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Jetset_DUS Beitrag anzeigen
    Also die Rolex-Preisliste weist im Vergleich zu den Preislisten der Kfz.-Hersteller keine Nettopreise und auch keinen MwSt.-Satz sondern nur Endpreise aus. Damit liegen Chance u Risiko von Steueränderungen beim Händler. Der wird die drei Prozentpunkte einbehalten als Hygienezuschlag, wie es beim Friseur heißt, oder als Ausgleich für entgangene Gewinne während des Lock downs.

    Im Falle einer Steigerung des MwSt.-Satzes würde es allerdings recht schnell zu einer Preiserhöhung kommen.
    Das ist zu erwarten das die Erhöhung genutzt wird um Preiserhöhungen einzupreisen dazu gibt es genug Paper.

  10. #50
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    Alle Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen von Rolex
    Niemand hindert den Konzessionär, eine Preisanpassung vorzunehmen.
    mit besten Grüßen
    Andreas


  11. #51
    Daytona Avatar von watch-watcher
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    Da sollte man den Verkäufer auf die Reduzierung des MwSt ansprechen.

    Ich kann mich daran erinnern, das ich während der Finanzkrise in England ein Paar Schuhe kaufte. Es war eine Internetbestellung und damals wurde in UK auch der MwSt-Satz reduziert.

    Der UVP von Loake hatte sich aber nicht geändert. Als ich den Händler nach dem Preis mit dem reduzierte MwSt-Satz fragte, hat ihn mir der Händler gewährt.

    Einfach fragen, mehr als eine dumme Antwort kann man nicht bekommen.
    Es grüßt Wilhelm,

    der Watch-Watcher

  12. #52
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Zitat Zitat von Trici90 Beitrag anzeigen
    Na dann weißt du ja, wann einzig und allein Preisänderungen zulässig sind:
    Diese sind nur zulässig, wenn die UVP sich ändert und die Lieferung mehr als 4 Monate in der Zukunft ist.

    Ist deine Lieferung in weniger als 4 Monate in der Zukunft, oder ändert sich der UVP nicht, ist keine Preisänderung zulässig.

    Für dich als Endkunden gilt immer der Endpreis. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben in Deutschland.
    In welchem Gesetz steht das genau??

  13. #53
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    In welchem Gesetz steht das genau??
    Preisangabenverordnung

  14. #54
    Double-Red Avatar von Uhrendicki
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    Zitat Zitat von watch-watcher Beitrag anzeigen
    Da sollte man den Verkäufer auf die Reduzierung des MwSt ansprechen.

    Ich kann mich daran erinnern, das ich während der Finanzkrise in England ein Paar Schuhe kaufte. Es war eine Internetbestellung und damals wurde in UK auch der MwSt-Satz reduziert.

    Der UVP von Loake hatte sich aber nicht geändert. Als ich den Händler nach dem Preis mit dem reduzierte MwSt-Satz fragte, hat ihn mir der Händler gewährt.

    Einfach fragen, mehr als eine dumme Antwort kann man nicht bekommen.
    Lieber Wilhelm, genau so. Einfach und pragmatisch
    Beste Grüße, Dirk

  15. #55
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Trici90: Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt ja nur, dass stets mit Bruttopreisen geworben werden muss bei Verbrauchern. Geschützt wird der Verbraucher, damit ihm nicht Nettopreise angeboten werden und dann der Preis zzgl. USt gefordert wird. Wenn mit Verbrauchern über Preise verhandelt wird, gilt damit im Zweifel der Bruttopreis als vereinbart. Die PAngV regelt aber nicht, was bei Änderungen der USt nach Vertragsschluss gilt. Da kommt es auf den konkreten Vertrag an. Auch mit Verbrauchern kann ein Preis zuzüglich geltender USt vereinbart werden; das verbietet die PAngV nicht.

    Für die Preise nach dem 1.7. wird es sicher beides geben: Reduktion des Bruttopreises oder eben nicht. Aber da kann ich als Kunde ja entsprechend verhandeln. Ich werde nach dem 1.7. jedenfalls nicht den gleichen Preis für eine Uhr zahlen, wie vor dem 1.7. Die 2,52 % kann der Konzi ja auch jederzeit als Rabatt geben - und hat netto das gleiche wie vorher; insofern sollte das gut verhandelbar sein...
    Geändert von 986boxster (04.06.2020 um 19:57 Uhr)

  16. #56
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    Trici90: Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt ja nur, dass stets mit Bruttopreisen geworben werden muss bei Verbrauchern. Geschützt wird der Verbraucher, damit ihm nicht Nettopreise angeboten werden und dann der Preis zzgl. USt gefordert wird. Wenn mit Verbrauchern über Preise verhandelt wird, gilt damit im Zweifel der Bruttopreis als vereinbart. Die PAngV regelt aber nicht, was bei Änderungen der USt nach Vertragsschluss gilt. Da kommt es auf den konkreten Vertrag an. Auch mit Verbrauchern kann ein Preis zuzüglich geltender USt vereinbart werden; das verbietet die PAngV nicht.

    Für die Preise nach dem 1.7. wird es sicher beides geben: Reduktion des Bruttopreises oder eben nicht. Aber da kann ich als Kunde ja entsprechend verhandeln. Ich werde nach dem 1.7. jedenfalls nicht den gleichen Preis für eine Uhr zahlen, wie vor dem 1.7. Die 2,52 % kann der Konzi ja auch jederzeit als Rabatt geben - und hat netto das gleiche wie vorher; insofern sollte das gut verhandelbar sein...
    Vermutlich haben wir andere uhrhersteller im Hinterkopf.
    Denn bei Rolex wirst du den gleichen Preis bezahlen.
    Denn der Bruttolistwnpreis wird sich nicht ändern.

  17. #57
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Der Bruttolistenpreis von Rolex-Uhren in Österreich ist ein paar Euro teurer als in Deutschland. Österreich hat 20%, Deutschland hat 19%.
    Old enough to know better, young enough to do it anyway.

  18. #58
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    Zitat Zitat von Series3 ExMoD Beitrag anzeigen
    Die gab es nie. Das ist ein "PR-Gag"
    Ich Doofie dachte, dass das der Spitzname eines ehemaligen Finanz- und Innenministers sei.

  19. #59
    Yacht-Master Avatar von alien27
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    Mal abgesehen vom Weiter-/ Durchreichen der Prozente an den Endkunden, finde ich es schon eine krasse Hau-Ruck Aktion, mit 3 Wochen Vorlauf die MSWt für 6 Monate zu ändern. In sämtlichen IT-Abteilungen laufen gerade die Köpfe heiß. Von Kurzarbeit auf 200%Belastung, das ist mal ein Jumpstart.

    Auf der anderen Seite aber auch mal schön zu sehen, dass wir Deutschen nicht für alles 10+ Jahre brauchen von der Idee zur Umsetzung...
    Grüße,
    Stefan

    schreibts mir in die Kommentare, macht das Herz rot und drückt das Plus weg.

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