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  1. #21
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    bin der Meinung, dass ich im Rahmen meiner Möglichkeiten
    das TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten erfüllt habe.

    (die Infos des Amtsgerichts/Registergerichts) wurden noch nicht offiziell zugestellt ...
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  2. #22
    Double-Red Avatar von Mücke
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    Hi Markus,

    eine Sache ist mir - aus grauer Vorzeit - noch eingefallen:

    Sind Hausverwaltung und Makler gesellschaftsrechtlich identisch, ist es für den Makler rechtlich problematisch, Courtage für die vermittelte und verwaltete Wohnung zu verlangen.

    Gruß

    Mücke
    ... und Tschüss!

    Mücke
    Offizieller Sponsor der Bundesrepublik Deutschland


  3. #23
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    nein, für die selbstverwaltete Wohnung darf keine Provision verlangt werden - ebenso nicht für die selbstgebauten Häuser

    Aber es gibt ja noch mehr Häuser
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  4. #24
    Double-Red Avatar von Mücke
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    ... dafür gibt es in Meck.-Pomm. viiiel mehr Landschaft...



    Mücke
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  5. #25
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    RE: Suche AGBs für Bauträger, HausVerw. und Makler

    Markus, hast Du schon unter www.formblitz.de gesucht???

    btw:
    die VOB/B und VOB/C ist nicht schlecht, sie dient beiden Parteien -
    aber nicht vergessen sie muss explizit vereinbart werden. Also nicht
    vergessen, spätenstens im Vergabeprotokoll, und auf jeden Fall im
    Auftragsschreiben fixieren.
    Und immer die förmliche Abnahme vereinbaren §12 Pkt.4 und die
    Nutzungsabnahme ausschliessen VOB/B §12 Pkt.5!!!

    Gerne PN zur VOB
    .
    Gruß joo
    .


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