Für was denn?
Selbst eine CC100 Garantiekarte samt Original Rechnung ist keine Garantie dafür, dass die Uhr korrekt versteuert wurde.
Beispiel: Ein Touri aus einem Drittland kauft die Uhr bei W.... in Berlin, führt Sie aus und bekommt die MwSt. erstattet. Ein Deutscher kauft die Uhr aus genau diesem Drittland während seinem Urlaub und führt sie am Fiskus vorbei einfach nach Deutschland ein ohne diese bei der Einreise anzugeben.
Dieser Deutsche verkauft dir in Frankfurt diese Uhr die ursprünglich in Berlin mit immer noch beiliegender CC100 Garantiekarte verkauft wurde. Prinzipiell ist es in dem Moment eine belastete Uhr da sie nicht korrekt besteuert wurde. Dies lag in der Verantwortung des Deutschen der die Uhr aus dem Drittland eingeführt hat.
Somit ist es extrem wichtig einen Kaufvertrag mit dem deutschenn Verkäufer abzuschließen da er haftbar gemacht werden kann und du fein aus der Sache raus bist.
Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist dass dieses Szenario auffliegen könnte, sollte man steuerrechtlich prinzipiell keine Experimente wagen.
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Baum-Darstellung
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16.09.2020, 10:54 #11
Geändert von raketenkonstrukteur (16.09.2020 um 10:56 Uhr)
Mit königlichen Grüßen,
John
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