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Baum-Darstellung

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  1. #11
    Datejust
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    Hi,
    werkseitig verbaute Klappensteuerungen bewahren nicht vor einem Bußgeld. Es wird die Erzeugung unnötigen Lärms geahndet und nötig ist eine offene Klappen - aus Gesetzgebersicht - nicht. Macht dann einmal 80€. Der Nachweis ist sicherlich schwieriger als bei einer nachgerüsteten Steuerung. Wird das festgestellt ist deine BE erloschen und das macht dann 90€. Ggf. droht die Sicherstellung, aber ich tippe eher auf ein erneutes Vorführen mach dem Ausbau.

    Auch mit dauerhaft offener Klappe kann man ja leise fahren.
    Geändert von .Patrick. (24.03.2024 um 00:46 Uhr)

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