Hi,
werkseitig verbaute Klappensteuerungen bewahren nicht vor einem Bußgeld. Es wird die Erzeugung unnötigen Lärms geahndet und nötig ist eine offene Klappen - aus Gesetzgebersicht - nicht. Macht dann einmal 80€. Der Nachweis ist sicherlich schwieriger als bei einer nachgerüsteten Steuerung. Wird das festgestellt ist deine BE erloschen und das macht dann 90€. Ggf. droht die Sicherstellung, aber ich tippe eher auf ein erneutes Vorführen mach dem Ausbau.
Auch mit dauerhaft offener Klappe kann man ja leise fahren.
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24.03.2024, 00:44 #11
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Geändert von .Patrick. (24.03.2024 um 00:46 Uhr)
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