Das Wesen einer Stiftung ist, dass sie eben keine Anteilseigner hat. Sie steht für sich und hat ihr Vermögen. Alles was sie damit machen kann/darf, steht in der Satzung, das ist der Stiftungszweck. Das müssen nicht gemeinnützige Zwecke sein, das ist eben nur bei gemeinnützigen Stiftungen so. Der Stiftungsrat verwaltet die Stiftung, ist aber ebenso an die Statuten gebunden. Da steht z.B.auch drin, wer evtl. Apanagen bekommt oder an wen das Vermögen bei Auflösung anfällt - wenn das denn nach der Satzung vorgesehen ist und welche Vss. dafür gegeben sein müssen. Die Möglichkeiten sind da sehr weit.
Wer eine Stiftung gründet, schenkt das Vermögen der Stiftung und legt dann fest, was diese damit machen darf. So verhindert z.B. ein Erblasser, dass seine Erben das Vermögen verprassen. Stattdessen kann die Stiftung deren Ausbildung finanzieren, Ferienwohnungen verwalten, Spenden tätigen etc., was man sich halt einfallen lässt...