Es gibt ja in unserem Rechtssystem durchaus sowas wie "vertragliche Nebenpflichten" und unter engen Voraussetzungen auch sogenannte "Auklärungsobliegenheiten" des Dienstleisters oder Werkunternehmers.
Wenn ich daran denke, dass ein Unwissender z.B. eine gilt 1675 über den Rolex Konzessionär nach Genf zur Revision gibt und dann 2K dafür zahlen muss, dass man ihm 20K vernichtet hat...dann meine ich schon, dass der Fachbetrieb (Rolex-Konzi) eine Nebenpflicht verletzt haben könnte, wenn er den Kunden nicht auf diesen Umstand hinweist. Unabhängig davon, dass im Rolex Kostenvoranschlag auf den Wechsel von Zifferblatt und Zeiger hingewiesen wird.
Keine Ahnung, ob es hierzu evtl. sogar Rechtsprechung gibt, müsste ich mal in Ruhe recherchieren.
Was meinen denn die übrigen Juristen hier an Bord dazu ?
Oder besser noch - was meinen die Nichtjuristen ?? Die haben ja oftmals die "gesünderen" Rechtsansichten...![]()
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27.03.2020, 20:08 #1
Geändert von Rolstaff (27.03.2020 um 20:10 Uhr)
Viele Grüsse, Jürgen
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27.03.2020, 20:44 #2Double-Red
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- "Das hochwertige, neue Zifferblatt plus Zeigerspiel mit dieser völlig unbedenklichen Leuchtmasse soll den Wert ihrer Uhr beeinträchtigen? Wem bitte fällt denn sowas ein?"
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Such dir eine Antwort aus......
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27.03.2020, 20:49 #3
Oskar, ich nehme Antwort 2 und lasse dann aber einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen entscheiden, den das Landgericht im Prozess beauftragt.
Den würde sogar meine Rechtsschutzversicherung bezahlen.
Also Jungs - wer opfert seine gilt ? Ich vertrete ihn kostenlos und dann spielen wir das Ganze mal real durch...
Viele Grüsse, Jürgen
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27.03.2020, 21:21 #4Milgauss
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Ich probier es mal, nachdem ich hier heute wieder was gelernt habe:
Der Konzi wird sich auf den Standpunkt stellen, dass er dem Kunden bei der Entgegennahme mündlich mitgeteilt hat, dass bei der Revision die Uhr überprüft wird und ggf. beschädigte/nicht mehr einwandfreie Teile ersetzt werden sowie eine optische Aufarbeitung erfolgt. Ist bei mir bei jeder Revision verschiedener Uhrenmarken so abgelaufen und m. E. so einwandfrei und ich sehe erstmal keine Pflichtverletzung in der Aufklärung. Der „Fachverkäufer“ des Konzi verkauft Neuware und nimmt ggf. noch Reparaturaufträge entgegen. Ggf. ist er geschult worden, dass „alte“ Zifferblätter, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen zu ersetzten sind. Fällt für Ihn unter „nicht mehr einwandfrei“. Dann stellt sich nur noch die Frage, ob er hätte Wissen müssen, dass es zu einem massiven Wertverlust kommt, wenn das Blatt getauscht wird. Ich sage mal ebenfalls nein, da er nicht im Fachgeschäft für Uhrensammler arbeitet.
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