Davon mal abgesehen, dass gewerbliche Verkäufer auch auf gebrauchte Waren min. 1 Jahre Garantie geben MÜSSEN, diese ist nicht ausschließbar.
Noch schlimmer sieht es mit dem Rückgaberecht aus, 14 Tage Rückgaberecht hat der Kunde bei einem gewerblichen Verkäufer auf jeden Fall, wenn er darauf hinweißt, auch auf gebrauchte Waren. Weißt der gewerbliche Verkäufer nicht auf dieses Recht hin ist die Frist für die Rückgabe wesentlich länger, mindestens aber 1/2 Jahr. Auch das Rückgaberecht ist vom gewerblichen Verkäufer nicht ausschließbar.
Die entsprechenden Gesetzestexte dazu kann jeder von mir per Email bekommen.
Gruß
Dirk
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Baum-Darstellung
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01.10.2005, 17:49 #11Dirk
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