Ergebnis 1 bis 19 von 19
  1. #1
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Idee Unterschied zwischen ABE und EG Genehmigung?

    Brauch mal kurz Hilfe. Muss ich mir Gedanken machen wenn Teile am Auto keine ABE sondern eine EG Genehmigung haben, bzw. was ist der Unterschied?

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von gonzo85
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    ABE = keine Eintragung nötig

    EG muss eingetragen werden. Sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

    So wurde es mir zumindest mal erklärt.
    Gruß, Florian


  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Blacksteel
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    Ich gehe davon aus, dass der TS von Teilen mit einem E-Prüfzeichen spricht.
    Diese sind genauso eintragungsfrei wie alles mit einer ABE.
    Beispiele sind Blinkergläser, Scheinwerfer etc.
    Geändert von Blacksteel (06.02.2020 um 19:49 Uhr)
    ----------------------------------------
    Gruß Dirk
    ----------------------------------------

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von gonzo85
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    Stimmt, so wars. Jedoch muss die E Nummer für das jeweilige Fahrzeug sein.
    Gruß, Florian


  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von gonzo85
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    Sprich Scheinwerfer mit E Prüfzeichen für einen Golf V dürfen nicht automatisch auf einem Golf IV verbaut werden.
    Gruß, Florian


  6. #6
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Themenstarter
    Es ginge um einen Auspuff mit EG Genehmigung

  7. #7
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    Mit der EG Genehmigung sollte das Teil eintragungsfrei und somit erstmal zugelassen sein.
    Solltest du in eine Kontrolle kommen und dein Auspuff trotz EG Genehmigung lauter sein als erlaubt kannst du dir mit der EG Genehmigung den Allerwertesten abwischen.
    Ist hart, aber ist leider so.

  8. #8
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Ich kenne das so:

    Eine deutsche ABE gilt für Deutschland, das E-Prüfzeichen (auch dazu gibt es eine ABE) EU-weit.
    Gruß, Stefan


    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von Blacksteel
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    Zitat Zitat von D'naught Beitrag anzeigen
    Mit der EG Genehmigung sollte das Teil eintragungsfrei und somit erstmal zugelassen sein.
    Solltest du in eine Kontrolle kommen und dein Auspuff trotz EG Genehmigung lauter sein als erlaubt kannst du dir mit der EG Genehmigung den Allerwertesten abwischen.
    Ist hart, aber ist leider so.
    Das ist so nicht korrekt.
    Solange Dir keinerlei Manipulation vorgeworfen werden kann, ist der Auspuff nur defekt - kostet 20,-€
    ----------------------------------------
    Gruß Dirk
    ----------------------------------------

  10. #10
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Blacksteel Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht korrekt.
    Solange Dir keinerlei Manipulation vorgeworfen werden kann, ist der Auspuff nur defekt - kostet 20,-€
    Und was heißt das?
    Dass, man 20€ zu zahlen hat und dann ist alles ok???
    Fakt ist, wenn das Teil zu laut ist gibt es Probleme. Bei der einen Rennleitung mehr und bei der anderen weniger.

  11. #11
    Yacht-Master Avatar von Blacksteel
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    Zitat Zitat von D'naught Beitrag anzeigen
    Und was heißt das?
    Dass, man 20€ zu zahlen hat und dann ist alles ok???
    Erstmal ja, denn das ist der Tatbestand gemäß Bussgeldkatalog

    Zitat Zitat von D'naught Beitrag anzeigen
    Fakt ist, wenn das Teil zu laut ist gibt es Probleme. Bei der einen Rennleitung mehr und bei der anderen weniger.
    Erstmal sollte man den Begriff zu laut definieren. Hier hat man in der Regel +5db Toleranz. Sollte der Auspuff darüber hinaus gehen, muss er halt leiser gemacht werden. Entweder über den Hersteller oder falls es durch Verschleiß kommt auf eigenen Kosten "reparieren" lassen.
    Da bekommt man im Zweifel eine Mängelkarte und hat dann entsprechend zu agieren.
    ----------------------------------------
    Gruß Dirk
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  12. #12
    Freccione Avatar von ReneS
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    Viele Grüße
    René

    Next Hublot incoming!

  13. #13
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Also der Unterschied ist imho:

    Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist ein deutsches Dokument.
    Die ECE-Prüfung (E-Prüfzeichen) kann auch aus jedem anderen EU-Land stammen (die Ziffer dahinter zeigt das Land) und ist innerhalb der EU gültig.
    Heißt aber nicht, dass alles an allem verbaut werden darf.

    Es ist also weiter festzustellen, für welchen Einsatzzweck das Bauteil freigegeben wurde. So könnte ein Rückstrahler für Anhänger freigegenen sein, aber nicht für Motorräder. Ein geprüfter Hauptscheinwerfer darf durchaus ans Nachfolgemodell montiert werden, aber nicht als Nebellampe usw., ein Mustang-Auspuff nicht unter einen Scorpio pp ...
    Gruß Lou

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  14. #14
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Ich kenne das so:

    Eine deutsche ABE gilt für Deutschland, das E-Prüfzeichen (auch dazu gibt es eine ABE) EU-weit.
    Genau so. Wir durften früher auch ABEs ausstellen für unsere Produkte nach Prüfung. Andere Länder KÖNNEN diese ABE anerkennen, MÜSSEN aber nicht. De facto haben fast alle europäischen Länder damals die Papiere des deutschen TÜV anerkannt- guter Leumund. Eine EG-genehmigung ist ÜBERALL gültig und das Teil ist eintragungsfrei. Ist auch eine Kostengeschichte, was der Hersteller für seine Produkte beantragt.

    Wenn mir aber von der Rennleitung einer wegen eines angeblich zu lauten Auspuffs OHNE Manipulationsverdacht (Eater drin/Niet unbeschädigt, Kat vorhanden) die Gurke stillegen will, diktier ich dem Kollegen sofort zeitgleich die Dienstaufsichtsbeschwerde- das darf er nicht- er kann mir einen Mängelzettel geben und mehr nicht. Nicht mal mehr Punkte krieg ich dafür, SOFERN ich nichts manipuliert habe. Runterschrauben und reinschauen darf er.
    Gruß,

    Michi

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  15. #15
    Yacht-Master Avatar von Blacksteel
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    Gruß Dirk
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  16. #16
    Freccione Avatar von Street Bob
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Genau so. Wir durften früher auch ABEs ausstellen für unsere Produkte nach Prüfung. Andere Länder KÖNNEN diese ABE anerkennen, MÜSSEN aber nicht. De facto haben fast alle europäischen Länder damals die Papiere des deutschen TÜV anerkannt- guter Leumund. Eine EG-genehmigung ist ÜBERALL gültig und das Teil ist eintragungsfrei. Ist auch eine Kostengeschichte, was der Hersteller für seine Produkte beantragt.

    Wenn mir aber von der Rennleitung einer wegen eines angeblich zu lauten Auspuffs OHNE Manipulationsverdacht (Eater drin/Niet unbeschädigt, Kat vorhanden) die Gurke stillegen will, diktier ich dem Kollegen sofort zeitgleich die Dienstaufsichtsbeschwerde- das darf er nicht- er kann mir einen Mängelzettel geben und mehr nicht. Nicht mal mehr Punkte krieg ich dafür, SOFERN ich nichts manipuliert habe. Runterschrauben und reinschauen darf er.
    Ein großes Wort, gelassen ausgesprochen:gut

    Wenn das Ding trotz ECE-Stempels zu laut ist, zahlst Du natürlich nix. Aber mit etwas Pech bleibt die Karre stehen.
    Und wenn Du dann anfängst, ihm die Dienstaufsichtsbeschwerde zu diktieren, lass mich bitte dabei sein.
    Dann kannst Du schon mal die Tränenvase ´rausholen
    Geändert von Street Bob (07.02.2020 um 18:50 Uhr)
    Gruß Lou

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  17. #17
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von Street Bob Beitrag anzeigen
    Ein großes Wort, gelassen ausgesprochen:gut

    Wenn das Ding trotz ECE-Stempels zu laut ist, zahlst Du natürlich nix. Aber mit etwas Pech bleibt die Karre stehen.
    Und wenn Du dann anfängst, ihm die Dienstaufsichtsbeschwerde zu diktieren, lass mich bitte dabei sein.
    Dann kannst Du schon mal die Tränenvase ´rausholen
    Nicht mal das, da unverhältnismäßig, wenns nur ein zu lauter Topf ist, der NICHT manipuliert wurde. Es geht deswegen keine Gefahr vom Betrieb des Fahrzeugs aus! Ich habe so einem Kameraden, der mir die Weiterfahrt mit meiner Monster mit unverschämt lautem Topf (ohne jede Änderung) untersagen wollte den Text reingehaucht und gesagt ich komme mit zur Wache und mach ne Anzeige, wenn ich nicht nach Hause fahren darf...ich durfte fahren und ein Sachverständiger hat sich auf deren Kosten das Moped angesehen.
    Gruß,

    Michi

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  18. #18
    ehemaliges mitglied
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    Zitat Zitat von D'naught Beitrag anzeigen
    Mit der EG Genehmigung sollte das Teil eintragungsfrei und somit erstmal zugelassen sein.
    Solltest du in eine Kontrolle kommen und dein Auspuff trotz EG Genehmigung lauter sein als erlaubt kannst du dir mit der EG Genehmigung den Allerwertesten abwischen.
    Ist hart, aber ist leider so.

    Sorry, das ist falsch. Es ist durchaus üblich dass z.B. ein nachgerüsteter Auspuff eine EG Genehmigung hat, aber nach unseren Masstäben zu laut. Die Hersteller lassen sich einfach das Teil z.B. in Italien typisieren. Ist es das, kann die deutsche Obrigkeit nichts, außer Zähneknirschen.

    Fährst du damit zum TÜV wird es es, wenn er korrekt ist, nicht eintragen, aber das musst du ja auch nicht eingetragen haben. Die EG Bescheinigung reicht.

    Aber es kann dir keiner was.

    Und was die Geräuschmessung in DL angeht. Auch die ist eh eine Farce.
    Geändert von ehemaliges mitglied (08.02.2020 um 08:06 Uhr)

  19. #19
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Danke euch

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