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Baum-Darstellung

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  1. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von D'naught Beitrag anzeigen
    Mit der EG Genehmigung sollte das Teil eintragungsfrei und somit erstmal zugelassen sein.
    Solltest du in eine Kontrolle kommen und dein Auspuff trotz EG Genehmigung lauter sein als erlaubt kannst du dir mit der EG Genehmigung den Allerwertesten abwischen.
    Ist hart, aber ist leider so.

    Sorry, das ist falsch. Es ist durchaus üblich dass z.B. ein nachgerüsteter Auspuff eine EG Genehmigung hat, aber nach unseren Masstäben zu laut. Die Hersteller lassen sich einfach das Teil z.B. in Italien typisieren. Ist es das, kann die deutsche Obrigkeit nichts, außer Zähneknirschen.

    Fährst du damit zum TÜV wird es es, wenn er korrekt ist, nicht eintragen, aber das musst du ja auch nicht eingetragen haben. Die EG Bescheinigung reicht.

    Aber es kann dir keiner was.

    Und was die Geräuschmessung in DL angeht. Auch die ist eh eine Farce.
    Geändert von ehemaliges mitglied (08.02.2020 um 08:06 Uhr)

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