Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
Ich kenne das so:

Eine deutsche ABE gilt für Deutschland, das E-Prüfzeichen (auch dazu gibt es eine ABE) EU-weit.
Genau so. Wir durften früher auch ABEs ausstellen für unsere Produkte nach Prüfung. Andere Länder KÖNNEN diese ABE anerkennen, MÜSSEN aber nicht. De facto haben fast alle europäischen Länder damals die Papiere des deutschen TÜV anerkannt- guter Leumund. Eine EG-genehmigung ist ÜBERALL gültig und das Teil ist eintragungsfrei. Ist auch eine Kostengeschichte, was der Hersteller für seine Produkte beantragt.

Wenn mir aber von der Rennleitung einer wegen eines angeblich zu lauten Auspuffs OHNE Manipulationsverdacht (Eater drin/Niet unbeschädigt, Kat vorhanden) die Gurke stillegen will, diktier ich dem Kollegen sofort zeitgleich die Dienstaufsichtsbeschwerde- das darf er nicht- er kann mir einen Mängelzettel geben und mehr nicht. Nicht mal mehr Punkte krieg ich dafür, SOFERN ich nichts manipuliert habe. Runterschrauben und reinschauen darf er.