Nützt aber nix, wenn er die Kreuzfahrt ohne Anreisepaket gebucht hat!
Hier geht es nicht um die alleinige Kreuzfahrt, sondern um das Zusammenstellen von Reiseleistungen, die dann die gebuchte Pauschalreise ergeben hätten.
Hinzu kommt noch, dass es sich ja wohl um eine Kreuzfahrt in Asien handelt, da muss man sehen inwieweit unser Recht überhaupt anwendbar ist.