Welche Berechnungsgrundlage gilt für die Versteuerung bei Währungsverfall?
Beispiel:
Die Original-Rechnung des Rolexhändlers ist in türkischer Lira ausgestellt.
2015 Uhrenkauf, Preis 50.000 Lira = 10.000€
2020 Einfuhr nach D. 50.000 Lira = ~8.000€
Was gilt beim Zoll am Flughafen? Schaut man nach dem Kaufdatum, sucht sich den Umrechnungskurs heraus und nimmt den damaligen Europreis als Berechnungsgrundlage oder den ausgezeichneten Betrag auf der Rechnung und den heutigen Kurs? Danke
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25.01.2020, 15:17 #1
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Einfuhrsteuer bei Währungsunterschied/-verfall
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Von flachrate im Forum Off TopicAntworten: 16Letzter Beitrag: 12.01.2009, 11:18
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