Bei der Lektüre dieses verrückten Threads hat sich mir eine Frage aufgedrängt, die hier sicher schon anderswo beantwortet wurde:

"Dürfen" Konzis eigentlich Ihren Rolex Bestand über dem Listenpreis verkaufen?

Also, dass sie privatrechtlich gesehen ihre Kaufverträge inkl. Preis so gestalten dürfen, wie es ihnen beliebt ist schon klar. Aber gibt es sozusagen eine geschriebene oder ungeschriebene Vereinbarung zwsichen R und den Konzis, dass der Listenpreis heilig und nach oben hin nicht anzutasten ist?